Elektr. Leuchweitenregulierung TÜV Probleme

  • Hallo Zusammen,
    habe einen 91er 3,6 ! Er ist seit 2004 in meinem Besitz! Ich bin seit des Kaufes jetzt 4 mal zur HU, ohne Probleme! Heute gabs Streß mit dem Prüfer, wegen der "angeblich fehlenden Leuchtweitenregulierung"! Er sagte mir, daß Fahrzeuge ab 01/91 eine elektrische oder eine pneumatische Leuchtweitenregulierung haben müssen! Meiner hat aber keine! Auf meine Anmerkung, daß bisher kein anderer Prüfer, in den Jahren zuvor, eine fehlende LWR bemängelt hatte, sagte er richtig böse: Dann waren seine Kollegen nicht sorgfältig genug! Gibt es diese Klausel? Was kann ich dagegen tun?
    Bin um jede Hilfe dankbar!
    Gruß Thomas :fuck:

  • Das wäre mir ganz neu.. da alle M5 Serienmäßig ohne Leutweitenregulierung ausgeliefert wurden.
    Ich schätz mal da biste auf eine richtige Pappnase getroffen der einen auf ganz wichtig macht..!! :ARGH:
    Geh mal zum freundlichen und laß dir es von denen mal bestätigen das die Emmy`s ohne LWR ausgeliefert wurden und es auch keine Pflicht war..

  • Zitat von BMW M5 Zecke

    Heute gabs Streß mit dem Prüfer, wegen der "angeblich fehlenden Leuchtweitenregulierung"! Er sagte mir, daß Fahrzeuge ab 01/91 eine elektrische oder eine pneumatische Leuchtweitenregulierung haben müssen! Meiner hat aber keine! Auf meine Anmerkung, daß bisher kein anderer Prüfer, in den Jahren zuvor, eine fehlende LWR bemängelt hatte, sagte er richtig böse: Dann waren seine Kollegen nicht sorgfältig genug! Gibt es diese Klausel? Was kann ich dagegen tun?
    Bin um jede Hilfe dankbar!
    Gruß Thomas :fuck:


    jep, es ist angeblich von V-Ministerium eine anordnug dieser sehr sorgfältig zu prüfen um alte Fahrzeuge aus den Verkher zu ziehen :wall: :wall: :wall:


    Andy

  • Als erstes wie schon erkannt wurde kein M5 wurde mit einer LWR ausgerüstet da Serienmässig mir Niveau.


    m5fahrer: Theoretisch hast Du Recht, aber ich habe es noch nie unter den Auflagen gesehen der bekannten Gewindesportfahrwerke ;) sprich wenn Niveau raus muss keine LWR nachgerüstet werden!!! ansonsten müsste das vermerkt sein.


    BMW M5 Zecke: Den Prüfer kannst mal richtig auflaufen lassen beschwere Dich bei seinem Chef oder gehe gleich noch eine Etage höher was für "Leute" eigentlich hier Hauptuntersuchungen machen wo ja mal Null Ahnung haben :mrgreen: Danach lass Dir dein Geld wieder ausbezahlen wo ja sicher für die nichtbestandene Untersuchung bezahlt hast und geh zu jemandem wo Ahnung hat. Wenn das mit dem Geld nicht "geht" ..... da würde ich mit einem Anwalt drohen ..... wenn das dann nicht Reicht es gibt noch so gewisse Andere Druckmittel....
    Veröffentlichen in z.B. Auto Bild etc.
    oder dann doch den Schritt zum Anwalt machen.


    Also bei mir würde der Penner nicht so einfach davon kommen :ARGH:

  • Zitat von Andy V8

    jep, es ist angeblich von V-Ministerium eine anordnug dieser sehr sorgfältig zu prüfen um alte Fahrzeuge aus den Verkher zu ziehen :wall: :wall: :wall:


    Andy



    seid wann denn das?!?


    ....glaub ich nicht das ist doch Geschwätz.


    Also ich kann es Euch spätestens nächste Woche genaueres sagen da geht mein Ex M5 auch zur Hauptuntersuchung und ich nehme mal stark an das er auch wieder wie die zwei Hauptuntersuchungen in meinem Besitz ohne erkennbare Mängel besteht!! ;)

  • Zitat von MW-S38

    seid wann denn das?!?


    ....glaub ich nicht das ist doch Geschwätz.


    laut TÜV Mensch , seit April dieses Jahres - interne Anweisung ,


    mein bekannter hat auch dieser leidvolle Erfahrung gemacht e30 Cabrio ohne funktionierender LWR kein TÜV :what:


    Andy


    PS. aber da bin ich gespannt was bei dir auskommt



  • Ok das mit Deinem Bekannten ist ja klare Sache und das gilt zumindest bei uns in Baden-Württemberg schon lange.....ansonsten müsste der Prüfer schon ein Auge zudrücken aber laut Recht könnte man Ihn ohne weiteres durchfallen lassen.
    Wenn was von Werk verbaut wurde wo auch noch Vorschrift ist muss es funktionieren!!! Das ist nichts neues es gibt noch einzig allein den Weg der "Austragung" ....aber ob es bei der LWR geht ....glaube ich nicht bei Airbags geht es zumindest das weis ich. :mrgreen:

  • Der M5 hat sowas einfach nicht da er mit Niveau ausgeliefert wurde.
    Der Tüv`ler bei uns hat auch vergebens nach der Verstellung geschaut, aber die wenigsten haben ein Plan von den Autos.
    Der meinte die Handbremse geht net richtig auf wg. Sperrdiff.
    Dann kam sowas wie: häää?seit wann hat bmw ein Sperrdiff?
    Lauter so Fachkräfte dort....
    Aber dem würd ich was erzählen........


    Gruß Chris

  • Ich kanns auch nur so bestätigen:


    Mit Niveauregulierung ---> keine LWR
    Ohne Niveauregulierung ---> LWR Pflicht


    Seit Erstzulassung 1990 müssen alle Pkw mit einer LWR ausgerüstet sein. Ausnahmegenehmigung vom Straßenverkehrsamt kann man getrost vergessen, bekommt man nicht.

  • Wenn ich das hier so lese, kann ich ja nur mit dem kopf schütteln.


    Da diskutiren also Tüvler über LWR´s rum, die Scheinwerfer in einer der Höhe verstellen, in denen eh defekte Leuchtmittel stecken.


    Ist mal als als Anspielung auf den Zustand der auf unseren Straßen befindlichen Fahrzeugen. Denn jeder dritt Wagen hat doch ein (oder mehr) Lampe dunkel. Ich weiß nicht ob das nur mir als Korintenkaker so aufstößt aber ich hatte schon beinahe einen heftigen Unfall wegen so einem Zweieuroamleuchtmittelsparer.


    Sollten die Grünen doch mal die vorhandenen Gesätze durchziehen und denen Mängelkarten ausstellen, welche im dunkeln keinLicht haben. Da kommt dann bestimmt noch mehr ans Tageslicht.


    Aber all das bestätigt wider meine Vorliebe für die alten Autos und steigert die Vorfreude auf das 86er Cabrio und den 71er 2002.
    Denn die haben keine LWR und bekommen auch keine!


    Schönen Gruß
    Carsten

  • Hallo,
    erstmal Danke an Alle! War heute beim " freundlichen " und habe mir das Datenblatt der Auslieferung geben lassen! Siehe da, wie Ihr ja schon geschrieben habt, Auslieferung erfolgte ohne LWR! Bin mal gespannt, wie sich der Prüfer jetzt verhält!!!
    Gruß Thomas

  • Zitat von BMW M5 Zecke

    Siehe da, wie Ihr ja schon geschrieben habt, Auslieferung erfolgte ohne LWR! Bin mal gespannt, wie sich der Prüfer jetzt verhält!!!


    Also mein Prüfer hat heute messerscharf festgestellt, daß das Auto mal eine Niveauregulierung hatte.... und dann, daß der ja irgendwie keine LWR hat. Und dann haben wir und einfach darauf geeinigt, daß er eine automatische LWR hat, und man die ja garnicht prüfen kann... und auch garnicht sieht, weil ja alles verkleidet ist :lol: :DD:

  • Zitat von Kons

    Also mein Prüfer hat heute messerscharf festgestellt, daß das Auto mal eine Niveauregulierung hatte.... und dann, daß der ja irgendwie keine LWR hat. Und dann haben wir und einfach darauf geeinigt, daß er eine automatische LWR hat, und man die ja garnicht prüfen kann... und auch garnicht sieht, weil ja alles verkleidet ist :lol: :DD:



    ....lach.....der "Knaller" kommt halt bei dem Thema echt zum Schluss :mrgreen:


    ...zumindest zum jetztigen Stand des Thread´s


    Geiler Beitrag ...ich schmeiss mich gleich weg :lol: :lol: :lol:

  • Hi,


    ok, jetzt muss ich den alten Fred doch mal reaktivieren - hatte letzte Woche dasselbe Problem. Mein Winkelhock hat seit ich ihn besitze (immerhin 10 Jahre) keine Niveauregulierung mehr (Spax, Koni) und ich hatte noch nie ein Problem deswegen beim TÜV. Das KW Variante 2 habe ich dann 2006/2007 eingebaut und ordnungsgemäß beim TÜV eintragen lassen. Auch seitdem nie Probleme. Jetzt wird auf einmal die Leuchtweitenregulierung bemängelt. In Hinweisen und der ABE für das Variante 2 für den M5 stehen dann allerdings beim genauen Durchlesen wenig hilfreiche, z.T. äußerst widersprüchliche Angaben:


    Teilegutachten für das Fahrzeug (Typ) : BMW M5 (M5/H)


    ...


    Einhaltung von Auflagen und Hinweisen

    Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten.


    ...


    IV. Auflagen und Hinweise


    ...


    Die vorschriftsmäßige Einstellung der Scheinwerfer ist zu überprüfen.


    :idea: Kein Wort von einer funktionierenden Leuchtweitenregulierung :idea:
    ...


    Die Verwendung des Tieferlegungssatzes an Fahrzeugen mit Niveauregulierung ist nicht zulässig.


    :ARGH: Das stammt aus dem Gutachten für den M5. Der hat aber serienmäßig immer eine Niveauregulierung. Was soll sowas? :drink:
    ...


    Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Auflagen/Hinweise insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.


    Hinweise auf der KW-Seite:


    1) VA + HA höhenverstellbar (Gewindefederbeine)
    18) Bei VA-Domlagerabdeckung Durchmesser 80 mm müssen neue Teile verwendet werden. (BMW Teile-Nr.: Domlager 31 331 139 452 + Scheiben 31 331 116 983 + Manschette 31 331 110 196)
    38) Bei Fahrzeugen die serienmäßig am HA-Dämpfer mit einem M12 Gewinde ausgerüstet sind, muss die Stützlagereinheit auf ein M10 Gewinde umgerüstet werden. Hierzu sind folgende Anbauteile des Kfz-Herstellers notwendig. (BMW Teile Nr.: Stützlager 33 52 1 132 27
    41) Fahrwerke mit Federbeinumbauten (Austauschfederbeine) sind nur in verzinkter Ausführung lieferbar.
    9) Die Niveauregulierung muss stillgelegt werden


    Ich werde morgen mal nach den Unterlagen von der TÜV Abnahme suchen, aber ich denke man kann jetzt nicht nachträglich darauf bestehen dass eine LWR nachgerüstet wird - nur wie setzt man das durch? Werde die nächsten Jahre dann wohl immer wieder zu einem anderen TÜV/Dekra oder sonstwas fahren dürfen und darauf hoffen dass es "übersehen" wird. Oder hat schon mal jemand die LWR nachgerüstet? Gibt es sonst neuere Erkenntnisse?


    Grüße
    Paule

  • Ich bin der Meinung, der TÜV Prüfer hat Recht.
    Den M5 gab es nur ohne LWR unter der Voraussetzung, daß er serienmäßig eine Niveauregulierung hat. Wird diese entfernt, muss auch die LWR nachgerüstet werden.
    Auch bei bedurfte es einiges an Überredungsarbeit da es der Prüfer trotz Niveauregulierung bemängelt hat.
    Ich glaube, die Nachrüstung ist nicht so ganz einfach, da es nicht vorverkabelt ist.
    Trotzdem würde ich einfach eine andere Prüfstelle versuchen.

  • Zitat von Andy V8

    jep, es ist angeblich von V-Ministerium eine anordnug dieser sehr sorgfältig zu prüfen um alte Fahrzeuge aus den Verkher zu ziehen :wall: :wall: :wall:


    Andy


    Bei serienmäßigen Fahrzeugen sollte gelten: so wie das Modell gemäß Typenschein ursprünglich typisiert wurde, so muß die Ausstattung sein. Ist halt in Österreich so ... .

  • Zitat von FausO


    Ich glaube, die Nachrüstung ist nicht so ganz einfach, da es nicht vorverkabelt ist.



    Hi,


    viel an Kabein braucht man da eigentlich nicht, es sind sogar einige E30 von Hydraulisch auf elektrisch umgerüstet!!
    E34 stehen zu hauf auf den Schrottplätzen, daher sollte sogar die Teilebeschaffung günstig sein,

  • Hallo



    da ich selbst vom TÜV bin kann ich dazu ja mal was schreiben.
    Also Leuchtweitenregulierung ist ab 01/1990 Pflicht.
    Da kommt keiner drumherum, es sei denn im Rahmen der Erteilung der ABE/Typgenehmigung wurde nachgewiesen dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels auch bei entprechender Beladung in den vorgegebenen
    Toleranzen bleibt.
    Bei Niveuregulierung also selbstberständlich.
    Wenn Niveu ausgebaut, dann ist Nachrüstung Pflicht.
    In den vergangenen Jahren würde beim TÜV gern mal über fehlende oder nicht funktionierden LWR hinweggeschaut, obwohl es schon immer ein erheblicher Mangel war.
    Seit einigen Jahren wurde das Thema intern desöfteren wieder aufgegriffen und es kam dazu dass seitdem in regelmäßigen Abständen von der technischen Leitung darauf hingewiesen wurde dass es bei einer fehlenden oder defekten LWR keine Plakette geben darf.
    Bedeutet also dass sich mittlerweile so langsam jeder Prüfer auch dran hält. Die Ausnahmen davon bekommen ordentlich eine auf die Mütze.
    Und ich sehe keinen Grund warum ich als TÜV Prüfer mir auch Ärger einhandeln sollte nur weil ein Kunde meint er braucht sowas nicht.
    Das ganze geht sogar soweit dass auch Importfahrzeuge mittlerweile von den Zulassungsbehörden nicht mehr automatisch eine Ausnahme wegen fehlender LWR bewilligt bekommen was früher noch selbstverständlich war.
    Das geht nur noch über entsprechende NAchweise dass der Aufwand der Umrüstung einen bestimmten Prozentsatz des Fahrzeugwertes überschreitet.


    Grüße


    Thomas

  • Zitat von charly-bmw

    Und ich sehe keinen Grund warum ich als TÜV Prüfer mir auch Ärger einhandeln sollte nur weil ein Kunde meint er braucht sowas nicht.


    Hi,


    Danke für Deine ehrlichen Worte, aber ich bilde mir nicht einfach ein, dass ich die Leuchtweitenregulierung nicht brauche. Im offiziellen Gutachten (vom TÜV Nord!) wird keine Nachrüstung einer Leuchtweitenregelung verlangt. Ich habe das Fahrzeug mitsamt dem Gutachten beim TÜV vorgeführt und es ist alles eingetragen worden - ohne Mängel. Bei keiner der TÜV Untersuchungen danach wurde ich darauf hingewiesen und jetzt muss ich auf einmal nachrüsten (oder rückrüsten). Ganz ehrlich - so ein TÜV Gutachten ist offensichtlich nicht viel Wert. Es steht nämlich auch nicht drin, dass ich vorne eine Spurverbreiterung verbauen muss, wenn ich die Serienbereifung verwenden will. Ohne gehts aber nicht, da sonst die Reifen am Federbein anstehen. Ich frage mich wirklich, wie es zu diesem Gutachten gekommen ist. Ich bin jetzt nur der Depp, der nach TÜV Gutachten vorgegangen ist und jetzt trotzdem keinen TÜV bekommt. :wall:


    Aber gut, so ist es nunmal jetzt. Ich werde mal in mich gehen und mir überlegen was ich langfristig mache (nachrüsten oder rückrüsten). Die kurzfristige Lösung ist schon klar - die kann ich auch ohne Gewissensbisse tragen, da ich den M5 nicht als Lastesel verwende. Das macht der 530d Touring viel besser.


    Beste Grüße
    Paule

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