• Zitat von DerHein

    km stand und papiere....., das machen die da gern!


    Aber ich meine wenn papiere dan können die das baujahr tauschen aber man sieht es ja an den teilen welches baujahre das auto ist oder und kilometer Ich bekomme 1 jahr garantie auf den motor und getriebe also wenn er kaputt geht grieg ichh ein neuen.
    Oder ist das nicht so wenn ich 1 jahr garantie bekomme und ich erlitt ein motorschaden dann bekomme ich doch ein neuen vom bmw oder ist doch so :DD: :DD: :DD: :DD: :DD:

  • Zitat von FausO

    ich denke nicht, daß Du die KM am Fahrzeug siehst. Den Unterschied zwischen z.B. 90TKM und 150TKM sieht man je nach Pflegezustand nicht!


    Ja das ist klar aber was ist mit der garantie da hat man ja automatisch zeit das auto zu probieren wenn er kaputt gehen soll das ich nicht hoffe dann ist ja ok. 1 jahr da mach ich schon viel km ich fahre gerne weite strecken auf der AB.

  • Zitat von Besart///M5

    Ja das ist klar aber was ist mit der garantie da hat man ja automatisch zeit das auto zu probieren wenn er kaputt gehen soll das ich nicht hoffe dann ist ja ok. 1 jahr da mach ich schon viel km ich fahre gerne weite strecken auf der AB.


    Viele Strecken? AB? Hallooooo? Ich denke, Du hast immernoch keinen Lappen? *wunder*


    Ausserdem: Du siehst das Thema Gebrauchtwagengarantie sehr naiv. Bei einem Nicht-BMW-Händler gibts nur "Car Garantie" und den ganzen anderen herstellerunabhängigen "Krempel". D.h. im Normalfall *immer* Kostenbeteiligung bei gewisserer Kilometerleistung (meist gestaffelt). Was bringt Dir ne Garantie, wenn ein neuer Motor ca. 15000€ kostet von denen Du 70% selber zahlen darfst (dürfte bei 160tkm etwa hinkommen). Wenn Du rundum sorglos willst, Du musst Du beim BMW Händler ne Euro+ abschliessen, und die geht meines Wissens auch nur bis zu 7 Jahre alten Autos.


  • den 2en...

  • Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


    Händler haften ein Jahr für Sachmängel:


    Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter der Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie auf der ADAC-Homepage unter dem Stichwort "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").


    Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie:


    Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.


    Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht:


    Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.


    Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie:


    Ein Vorteil einer solchen Garantie gegenüber der gesetzlichen Sachmängelhaftung besteht z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten, wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf") nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Nachbesserung meist nicht zwingend vom Verkäufer, sondern entsprechend den Garantiebestimmungen in der Regel von jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden.


    Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer:


    Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.


    Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie:


    Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung verweigern mit der Begründung, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor.


    Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?


    Umstritten ist jedoch nach wie vor, welche Mängel eines gebrauchten Fahrzeuges eine Haftung des Verkäufers begründen. Bisher gibt es noch keine Gerichtsentscheidungen zu der seit 1.1.2002 geltenden neuen Rechtslage. Schwierig ist daher die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer daher eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden, ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.


    (c) by Bear300lbs http://www.e34.de


    PS:Erstmal Lappen machen...sonst wirds erst richtig teuer.. :mrgreen:


    Servus aus Ulm.. :)

  • TokTok@
    Sehr, sehr interessant ! Vielen Dank fuer die Aufklärung.
    Ich hab' das Gefuehl Du hast völlig Recht und ich weiss jetzt an wen man sich wenden muss wenn man mal Probleme hat. :)
    -
    Die Sache ist nur das Recht nicht immer auch gerecht ist :!:
    WER bezahlt z.B. die Rechtskosten bei einem Streit um z.b. EUR 2.000 ???
    Ist es nicht so dass bei einem Streitwert bis zu einer bestimmten Summe
    jede Seite seine eigenen Gerichts- und Anwalt-Kosten bezahlt ??
    Wird man so eine Sache durchziehen könne OHNE einen Anwalt ??
    -
    Kann man dem Händler mit Deiner Einschaltung drohen ?? :) :gear:

  • Servus tourreg...:)


    Haaaalt, Stop.....ich möchte mich nicht mit "fremden Federn" schmücken !!!
    Diesen Text habe ich im e34-Forum gefunden geschrieben von Bear300lbs...
    Ich fand das nur sehr interessant da dieses Thema im "anderen" Forum schon oft
    zur Diskussion stand. Diesen Text bzw. diesen Sachverhalt hatte ich allerdings
    schon vor längerer Zeit in ähnlicher Form mal in der ADAC-Motorwelt gelesen.
    Ich bin halt noch nie in den "Genuss" einer Gebrauchtwagengarantie gekommen.
    Hab immer nur von Privat gekauft und Gott sei Dank immer "Glück" gehabt..;)


    Aber ich habe den Eindruck das, wenn es hart auf hart kommt, man als Käufer meistens
    den Kürzeren zieht. Damit möchte ich ja diese "Garantie" nicht verteufeln aber die
    Händler sitzen doch meistens am längeren Hebel und wenn dann so ein junger,
    energiegeladener Mann wie Besart mit leuchtenden Augen vor dem M5 mit Garantie
    steht dann fehlt vielleicht ab und zu der Hang zum Kleingedrucktem...:mrgreen:


    Ich hatte bisher immer Glück mit meinen Auto`s ohne Garantie allerdings muß ich
    zugeben, daß mich mein Emmy (er heißt übrigens Horst)..:lol: fast schon nervlich
    zu Grunde richtet seit ich dieses Forum kenne...Aber er läuft ja noch....*puuh*:rolleyes:


    Aber das Forum hier ist einfach klasse und ich würde fast den 1. OFC gründen...:mrgreen: (1. OldieFanClub
    Dank seiner Beiträge bin ich schon fast ein "Crack"...;)


    Grüße aus Ulm...

  • JA;DAS BLÖDE IST JA DAS DU ALS KÄUFER;Wenn etwas defekt ist,die beweislastumkehr bei dir ist,also du musst nachweissen das der entstandene schaden schon beim jauf vorlag.oder so.villeicht täusche ich mich ja,hatte aber so etwas auch in erinnerung..deshalb ist es mir immer wichtig wenn ich ein fzg kaufe,nicht sooo viele vorbesitzer und das man etwas sehen kann wer und wie das fzg gepflegt bzw gefahren wurde.lieber so als immer auf garantie zu bestehen,und ärger haben trotz garantie.

  • Hallo Jungs und mädels ,



    interessant ist auch wie viele freie Gebrauchtwagenhändler verkaufen (spez. in München). Und spez. bei Fahrzeugen die älter als fünf Jahre sind und meistens mehr als 200PS haben. Ich habe es mal mit einem Freund ausprobiert, wir haben bei diversen Fahrzeugen uns interessiert (BMW 740,750,M5,Audi A8,S6-plus,Mercedes 500E,190E-2.5.16V,Toyota supra usw..) und bei allen wirklich bei allen Fahrzeugen und Händlern hieß es: "Ohh, das Auto wird im Kundenauftrag als "privat" verkauft, bzw. der gute Freund verkauft das Auto natürlich auch von privat, oder irgendein Familienangehöriger dessen Mutter/Vater gestorben ist, und natürlich auch von privat ohne Garantie.


    So kann man auch die Sachmängelhaftung umgehen. Aber nicht mehr lange schätze ich mal, denn das Finanzamt interessiert sich auch für diese guten Freunde und Verwante, denn die meisten freien Händler sind ja richtige Stiftungen, von 20 Gebrauchten werden 15 im Auftrag bzw. für Freunde im Auftrag von privat verkauft !!

  • Zitat von bosancero

    JA;DAS BLÖDE IST JA DAS DU ALS KÄUFER;Wenn etwas defekt ist,die beweislastumkehr bei dir ist,also du musst nachweissen das der entstandene schaden schon beim jauf vorlag.oder so.villeicht täusche ich mich ja,hatte aber so etwas auch in erinnerung


    Lesen (TokToks Beitrag)-> Verstehen -> Posten


    Beweislastumkehr gilt erst ab 6 Monate nach Kauf.


    Zitat


    z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten, wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf") nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat

  • Jungs ich bin heute ein M5 e39 gefahren ich sage es war geil.
    Aber ist der M5 e39 etwar gleich schnell wie der 3,8 e34 Was meint ihr den der e39 hat mich schon überzeugtAber ein 3,8 habe ich ja noch nicht gefahren und weis überhaupt nicht wie sich das anfühl, wie er aufs gas geht, ab wann er wach wird,...

  • Ich bin gefahren :2f2f: :twisted: aber nicht gleich schimpfen wir haben hier ein platz freierübungsplatz und der geht lange und ist breit und ich sowieso meine prüfung am freitag habe :wall: (theorie) und nächste woche vileicht auch schon praktische prüfung :wall: und dort gehe ich dann üben mit mein vater. Er hatte es geliehen von ein Kollegen.
    Also kein grund zur sorge :) :loool:

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