Soeben aufgrund meiner Mail einen netten Anruf aus München erhalten.
Auskunft:
"Die jeweilige Betriebserlaubnis für die M-Styling-Felgen (20M und 21M) gilt nur für das komplette Rad."
Dies auch und besonders vor dem technischen Hintergrund:
Eine ausreichende Bremsenkühlung ist ohne Felgenaufsatz nicht mehr gewährleistet (vgl. o.g. Ausführungen der M 5-Betriebsanleitung). Wenn ein Unfall aufgrund überhitzter Bremsen passiert, ist man definitiv "dran".
Beide ABEs (Hersteller-Bestätigungs-Nr. 137 [Limo] bzw. 153 [touring]) werden mir noch zugeschickt, kann ich bei Interesse dann hier einstellen...
Dort stehe nichts davon, dass die Blende demontiert werden darf. Nur weil nicht drin stehe, dass man es NICHT darf, heiße es nicht, dass man das darf.
Ausnahmesituation: Reifenpanne => Reserverad.
Im übrigen hat mein Gesprächspartner mir bestätigt, dass eine Eintragung jeglicher Felgen, die in der Freigabeliste für alle E 34 drinstehen, heute (= bei den aktuellen, "neuen" Fahrzeugpapieren Teil I und II) hinfällig geworden ist. Freigabeliste (oder felgenspezifische Hersteller-Bestätigung) sollte im Handschuhfach liegen und gut is.
Olli