Wie ist die genaue Felgenbezeichnung?

  • Ja. Die Schaufeln sind nur eine Abdeckung. Die ist von hinten mit 5 Schrauben an der Felge befestigt.


    Wenn du dir die schwarze Felge genau anschaust, dann siehst du auch da in jeder Speiche ein Loch. Dadurch wird die Schaufel mit den Schrauben befestigt.


    Wenn du also solche Felgen fahren willst, dann kannst du deine Schaufeln einfach abschrauben und schon hast du "neue" Felgen.
    Die Turbinenräder sehen unter der Abdeckung genauso aus! Nur dort gibt es leichte Unterschiede von den Abmaßungen.


    Ich hoffe das war jetzt etwas verständlich. Ansonsten muss ich mal ein Bild machen.
    Wie gesagt, die Schaufel ist nur eine Abdeckung. Wenn du da gegen klopfst, hört man das auch.



    MfG Tim

  • Zitat von pausenbier

    Nachfrage:


    Wird dadurch (Kappen abnehmen) die Bremskühlung massiv beeinflusst, oder geht das auch ohne die Schaufeln??

    Theoretisch geht es auch ohne, allerdings meine ich mich daran erinnern zu können, dass es schlicht und ergreifend nicht zulässig ist, ohne Deckel zu fahren.


    :)


    PS Ach ja, hier noch ein Bildchen im Anhang...

  • Zitat von Mad1980

    Es wäre wohl ziemlich verwegen von BMW seinen Kunden ein 17" Reserverad zur Verfügung zu stellen, mit dem man dann nicht unterwegs sein darf, oder?


    Was spricht dagegen, die Blende des defekten Rads aufs Reserverad zu schrauben?


    Aber im Ernst, angenommen, man hat tatsächlich eine Reifenpanne und den erforderlichen Vielzahn-Schraubaufsatz nicht zu Hand:
    So unmittelbar nach einer Panne wird wohl niemand ein Problem bei einer Kontrolle haben, wenn er ein plattes Rad auf kompletter Felge im Kofferraum mitführt und die übrigen Räder ebenso komplett sind. Wer mit Notrad unterwegs ist, hat ja auch keines. Wer aber mit 4 Noträdern unterwegs ist, wird ein paar Fragen beantworten dürfen. :)


    Alle 4 Räder ohne Abdeckung zu fahren ist jedenfalls eine andere Situation.


    Die Freigabe von BMW bezieht sich eben immer auf das "komplette" Rad, also mit Turbinen- oder Schaufelaufsatz. Für einen Standard-Betrieb "ohne" findet sich nirgends eine Freigabe, ergo ist das nicht zulässig.


    Olli

  • Zitat von derOlli

    Was spricht dagegen, die Blende des defekten Rads aufs Reserverad zu schrauben?


    Das fehlende Werkzeug und der fehlende Hinweis in der Bedienungsanleitung dies tun zu müssen.


    Zitat von derOlli


    So unmittelbar nach einer Panne wird wohl niemand ein Problem bei einer Kontrolle haben, wenn er ein plattes Rad auf kompletter Felge im Kofferraum mitführt und die übrigen Räder ebenso komplett sind.


    Also hat BMW als es die Reserveräder geplant hat mit Mitleid von Beamten kalkuliert? Interessante These.


    Zitat von derOlli


    Alle 4 Räder ohne Abdeckung zu fahren ist jedenfalls eine andere Situation.


    Logik oder Denken ist, wenn es um Vorschriften oder Recht geht völlig fehl am Platz.
    Entweder ein Rad ist zugelassen, oder es ist es nicht, es gibt jedenfalls keine entschärfende Vorschriften für Not- bzw. Reserveräder in der STVZO, die einzige dort enthaltende Vorschrift für Reserveräder bezieht sich auf die aussenseitige Befestigung desselben.


    Wo findet sich eigentlich eine Abschrift dieser Rad- Reifenfreigabe?

  • Zitat von Mad1980


    Wo findet sich eigentlich eine Abschrift dieser Rad- Reifenfreigabe?


    Bei mir daheim in der Schublade. :cool:


    Naja, oder hier:
    http://www.wolfshome20.de/publ…/schuhwerk/e34_felgen.pdf


    Es stellt sich im übrigen, wenn man vermeintlich ganz genau liest, schon das Problem bei einer Mischbereifung á la 235/45 auf 8Jx17 vorn und 255/40 auf 9Jx17 hinten, dass man das 235/45er Reserverad auf 8Jx17 NICHT HINTEN montieren darf. Hieße ja im Pannenfall "hinten links", dass man mit 255er hinten rechts und 235 hinten links fährt...


    Aber da gibt es ja noch den "rechtfertigenden Notstand" nach § 16 OWiG...


    Die Verwendung des Reserverads müsste in den Papieren eines M 5 geregelt sein. Ich hab leider keinen. Aber vielleicht mag ja mal wer nachschaun...


    Eine Fahrt mit EINEM "nacktem" Ersatzrad ist insoweit etwas anderes als das Nichtmontieren der Blenden an ALLEN vier Rädern.


    Olli

  • Zitat

    Eine Fahrt mit EINEM "nacktem" Ersatzrad ist insoweit etwas anderes als das Nichtmontieren der Blenden an ALLEN vier Rädern.


    Das ist nun der 2te Kern der Frage :wall:


    Zitat

    Die Verwendung des Reserverads müsste in den Papieren eines M 5 geregelt sein.


    Ist es :)


    Zitat:Im Pannenfall kann es notwendig sein, das reserverad der Größe 235/45/17 an der Hinterachse zu montieren.Dieses Rad ist in allen Last- und Geschwindigkeitsbereichen vollwertig. es sollte jedoch schnellstmöglich wieder auf die Reifengröße 255/40/17 umgerüstet werden.



    Zu den montierten blenden steht nix, ausser das die Laufrichtung zu beachten ist.

  • Zitat von pausenbier

    Das ist nun der 2te Kern der Frage :wall:


    Aha..? Was ist dann "der erste Kern"?


    Zitat von pausenbier

    Zu den montierten blenden steht nix, ausser das die Laufrichtung zu beachten ist.


    Na wunderbärchen - wie will man dies beachten, wenn man keine Blende montiert?


    Olli

  • Ja, bei genauerem studieren Der Betriebsanleitung kommt jetzt endlich Licht ins Dunkel :o


    Zitat: Aus technischen Gründen (Radaufsätze links und rechts unterschiedlich) ist das Reserverad nicht mit einem Radaufsatz bestückt.
    Um Unterschiede in der Bremskühlung zu vermeiden, ist das Rad schnellstmöglich wieder gegen ein "Komplettrad" zu wechseln, oder der Radaufsatz nachzurüsten.


    Die Montage des Radaufsatzes kann nur beim BMW Service oder bei einer Fachwerkstatt erfolgen.


    Zitat

    Aha..? Was ist dann "der erste Kern"?


    Threadtitel ?? :rolleyes:

  • Zitat von pausenbier

    Threadtitel ?? :rolleyes:


    Nun denn: Für diese "Felge" gibt es keine offizielle Bezeichnung, außer allenfalls "Ersatzrad-Felge". Es ist und bleibt ein unvollständiges "M-System I" oder "II".
    Es ist und bleibt unzulässig, gänzlich ohne Blenden unterwegs zu sein.


    Im Pannenfall ist durch o.g. § 16 OWiG und nach Rechtsprechung sogar statthaft, mit einem Reservepneu, der nicht mehr die erforderliche Profiltiefe aufweist, zu fahren - und zwar aus der Gefahrenzone (Standstreifen Autobahn) heraus z.B. bis zur nächstmöglichen Werkstatt.


    OLG Hamm, Beschluss vom 17.1.1971, Az.: 4 Ss OWi 1020/70
    „Auch ein abgefahrener Reservereifen darf bei einer Reifenpanne dazu benutzt werden, das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen. Eine Fahrt von 600 m bis zur eigenen Wohnung mit einem solchen Reserverad ist jedenfalls zur Nachtzeit dann zulässig, wenn der Schaden dort behoben werden soll.“


    Es gibt freilich auch konträre Urteile und Beschlüsse. Hierzu gibt es keine Gesetzgebung, nur Rechtsprechung.


    Olli
    P.S.: Danke für den Blick in die Betriebsanleitung. Brille gefällig, @Mad? :)

  • Zitat von derOlli

    Bei mir daheim in der Schublade. :cool:


    Naja, oder hier:
    http://www.wolfshome20.de/publ…/schuhwerk/e34_felgen.pdf


    Wo verbirgt sich die Auflage mit den Felgenabdeckungen?


    Zitat von derOlli


    Es stellt sich im übrigen, wenn man vermeintlich ganz genau liest, schon das Problem bei einer Mischbereifung á la 235/45 auf 8Jx17 vorn und 255/40 auf 9Jx17 hinten, dass man das 235/45er Reserverad auf 8Jx17 NICHT HINTEN montieren darf. Hieße ja im Pannenfall "hinten links", dass man mit 255er hinten rechts und 235 hinten links fährt...


    Rein rechtlich darf man, egal was in dem BMW-Papierchen steht.


    Zitat von derOlli


    Aber da gibt es ja noch den "rechtfertigenden Notstand" nach § 16 OWiG...


    Ein bischen weit hergeholt, welche Gefahr gemäß oben genanntem Paragraphen würdest Du damit abwenden?


    Zitat von derOlli


    Eine Fahrt mit EINEM "nacktem" Ersatzrad ist insoweit etwas anderes als das Nichtmontieren der Blenden an ALLEN vier Rädern.


    Wo bitte ist der zulassungstechnische Unterschied zwischen einem Rad das der überwiegenden Verwendung als Ersatzrad dient und einem anderen vollwertigen Rad?


    Ich konnte in den Vorschriften diesbezüglich nichts finden, aber das habe ich schonmal kundgetan.

  • Zitat von Mad1980

    Wo verbirgt sich die Auflage mit den Felgenabdeckungen?


    Zitat von derOlli

    Was spricht dagegen, die Blende des defekten Rads aufs Reserverad zu schrauben?


    Zitat von Mad1980

    Das fehlende Werkzeug und der fehlende Hinweis in der Bedienungsanleitung dies tun zu müssen.


    Hm...


    Zitat von pausenbier

    Zitat: Aus technischen Gründen (Radaufsätze links und rechts unterschiedlich) ist das Reserverad nicht mit einem Radaufsatz bestückt.
    Um Unterschiede in der Bremskühlung zu vermeiden, ist das Rad schnellstmöglich wieder gegen ein "Komplettrad" zu wechseln, oder der Radaufsatz nachzurüsten.


    Die Montage des Radaufsatzes kann nur beim BMW Service oder bei einer Fachwerkstatt erfolgen.


    Es gibt glücklicherweise Vorlese-Software. Brauchst Du nen Link, Mad? ;)


    Zitat von Mad1980

    Rein rechtlich darf man, egal was in dem BMW-Papierchen steht.


    Das BMW-Papierchen... damit meinst Du aber nicht den Fahrzeugschein oder die Freigabeliste (die insoweit eine Fahrzeug-BE-Erweiterung darstellt)?
    Wenn im Schein / in der Liste von "235... auf 8Jx17 oder 255... auf 9Jx17" die Rede ist, so gilt dies ACHSWEISE. VORN 235er, HINTEN 255er.
    Nicht links und rechts.
    Nur ausnahmsweise ist dies erlaubt, im Pannenfall nämlich.


    Zitat von Mad1980

    Ein bischen weit hergeholt


    Nee, nach Urteilen gegoogelt. :rolleyes:


    Zitat von Mad1980

    welche Gefahr gemäß oben genanntem Paragraphen würdest Du damit abwenden?


    Die Gefahr für Leib, Leben und Eigentum auf der Standspur einer Autobahn? Den (länger andauernden) Aufenthalt dort hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen und er erachtet ihn zudem als nicht gerade ungefährlich, sonst wäre o.g. Gerichtsbeschluss wohl nicht schlüssig.


    Olli

  • Zitat von Mad1980

    Diesen Nachweis bist Du noch immer schuldig geblieben, laut Betriebsanleitung ist der Betrieb mit dem Rad ohne Blende erlaubt.


    Nee, erlaubt ist, was in der Freigabeliste steht. Dort ist das M-System-Rad OHNE Abdeckung nicht aufgeführt. Nicht ich muss nachweisen, dass das NICHT erlaubt ist, sondern Du, dass es erlaubt ist! Im Falle einer Kontrolle wäre es genauso, und die Freigabeliste hilft Dir dabei nicht - die Betriebsanleitung eines M 5 straft Dich gar Lügen.


    Auch hier übersiehst Du offenbar, dass es sich um eine Ausnahmesituation "Reifenpanne" handelt, aus der beileibe nicht hergeleitet werden kann, dass ich auf allen 4 Rädern auf die Blende verzichten kann.


    Olli

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!