Felgenfrage zu M5 bzgl. Polizeikontrolle


  • du bekommst bei jedem fzg nicht originalteil lenkrad federn etc,eine freigabe durch das kba,und das ist dann in dem fall das gutachten,anhand man änderungen eintragen muss..also spielt es keine rolle ob die felge gleich groß ist,du kannst ja auch nicht einen motorumbau vornehmen z.b ford motor in einen opel,und sagen es ist doch die selbe ps zahl etc..

  • Hallo,
    dann lest doch mal bitte die Gutachten bzw. ABE´s durch.
    Gerade bei Felgen mit Reifen steht des öfteren:
    Ist die Felgengröße mit Reifen schon im Fahrzeugbrief(damit auch im Fahrzeugschein) eingetragen braucht es keine neue Eintragung.
    Das alles gillt aber nur wenn die Felgengröße mit Einpresstiefe übereinstimmt und das Fahrzeug in dem Gutachten bzw ABE aufgführt ist.



    MfG Andrew

  • Ach wie gut das ich in Österreich wohne, bei einer kontrolle kann er max die reifendimension brüfen da im Zulassungsschein keine Felgen eingetragen sind, die Reifen sind auch nicht immer eingetragen je nach dem wie die versicherung aufgelegt ist. Bei meinem M sind z.b.: keine Reifenangaben im zulassungsschein somit kann kein polizist der welt bei einer kontrolle behaubten das sie nicht eingetragen sind. Er kann mich aber vorladen.


    Sind bei euch in Deutschland die Felgen auch im zulassungsschein oder wie läuft das bei euch?


  • wo steht das denn?dann brauchst du überhaupt keine felgen einzutragen,such einfach die,welche dieselben daten eingetragen haben..du meinst bestimmt,wenn die reifen schon eingetragen sind,braucht es nur die felge sein, welche eingetragen wird,und in vielen fällen gibt es bei felgen nur ein festigkeitsgutachten.du kannst doch nicht eine bmw felge in 7jx15 auf einen vw golf montieren,und sagen es ist alles dasselbe,ist ja nur eine bbs beim bmw,welche für den 3e bmw freigegeben ist.in welchem gutachten bzw abe steht das..nenn mir die mal...

  • Zitat von Reini

    Ach wie gut das ich in Österreich wohne, bei einer kontrolle kann er max die reifendimension brüfen da im Zulassungsschein keine Felgen eingetragen sind, die Reifen sind auch nicht immer eingetragen je nach dem wie die versicherung aufgelegt ist. Bei meinem M sind z.b.: keine Reifenangaben im zulassungsschein somit kann kein polizist der welt bei einer kontrolle behaubten das sie nicht eingetragen sind. Er kann mich aber vorladen.


    Sind bei euch in Deutschland die Felgen auch im zulassungsschein oder wie läuft das bei euch?


    Ja,bei uns nennt sich das rad/reifenkombination.also du kannst nicht zig verschiedene reifen auf verschiedene felgen fahren,es steht im gutachten.reifengröße auf welcher felge,und welche möglichkeiten,z.b.vorne 235er hinten 255er.dann auflagen ob du kanten bördeln musst oder nicht etc..traglasten und vieles mehr..

  • Zitat von AndrewM5Winkelhock

    Hallo,
    dann lest doch mal bitte die Gutachten bzw. ABE´s durch.
    Gerade bei Felgen mit Reifen steht des öfteren:
    Ist die Felgengröße mit Reifen schon im Fahrzeugbrief(damit auch im Fahrzeugschein) eingetragen braucht es keine neue Eintragung.
    Das alles gillt aber nur wenn die Felgengröße mit Einpresstiefe übereinstimmt und das Fahrzeug in dem Gutachten bzw ABE aufgführt ist.

    Moin Andrew!


    Du hast das Wort schon erwähnt: ABE!


    Felgen die keine "mechanische" Veränderung am Auto bewirken weil sie die selbe Größe/ET/Reifendimension wie die Serienfelgen haben besitzen dann aber eine ABE die man mitführen muß, in der bescheinigt wird, daß die Felge eine ausreichende Traglast für das Auto XY hat.
    Dafür ist die ABE ja da.


    Sobald die Felgen eine andere Breite oder ET haben oder eine Reifengröße montiert ist die nicht im Brief steht muß die Felge abgenommen werden und durch TÜV/Dekra etc. bestätigt werden, daß eine ausreichende Freigängigkeit ist und nix übersteht etc.


    Wenn das Gutachten aktuell ist und von einem zertifizierten Hersteller kommt reicht meist die bekannte Abnahme nach §19.3 bei der man eine Bescheinigung über die Überprüfung erhält, die man mitführen muß, so lange der auf der Bescheinigung erwähnte Text nicht in den Brief eingetragen wurde, was man nicht muß, sondern kann.
    Das steht auch so in der Bescheinigung vermerkt.


    Georg


  • Vor allem meistens die abe bei 6jx14 teddybär felgen mit 185/60hr14 oder so..aber abe´s für felgen sind so mega selten..wie schon erwähnt.abnahme unverzüglich durch amtl.anerkannten tüv prüfer oder so ähnl. :mrgreen: aber anzeige darf trotzdem nicht geschrieben werden,wenn das nicht verkehrsgefährdent war.

  • Zitat von bosancero

    Ja,bei uns nennt sich das rad/reifenkombination.also du kannst nicht zig verschiedene reifen auf verschiedene felgen fahren,es steht im gutachten.reifengröße auf welcher felge,und welche möglichkeiten,z.b.vorne 235er hinten 255er.dann auflagen ob du kanten bördeln musst oder nicht etc..traglasten und vieles mehr..


    Ist schon klar, das steht bei uns alles im Tybenschein! Den bekommt aber ein Polizist niemals zu sehen er sieht nur den Zulassungsschein der von der Versicherung geschrieben wird wo nur die wichtigsten daten vom Fzg. stehen und manchmal übersehen sie, das sie die Reifen eintragen im zulasungsschein die Felgen werden niemals eingetragen.

  • Zitat von Reini

    Ist schon klar, das steht bei uns alles im Tybenschein! Den bekommt aber ein Polizist niemals zu sehen er sieht nur den Zulassungsschein der von der Versicherung geschrieben wird wo nur die wichtigsten daten vom Fzg. stehen und manchmal übersehen sie, das sie die Reifen eintragen im zulasungsschein die Felgen werden niemals eingetragen.


    Ich glauber ich wandere aus. :mrgreen: :mrgreen:

  • Zitat von Reini

    Ich will kein salz in die wunde streuen, aber Super 95OKT 0,940- 0,989€

    Naja, tanken fahr ich alle 2 Wochen aber Österreicher wär ich dann jeden Tag und das wär dann doch zu hart und würde in der Relation wesentlich schlimmer wiegen wie die paar Cent. :D ;)


    SCNR
    Georg

  • Zitat von Mad1980

    Also wenn ich so Sachen wie das hier:
    http://forum.e34.de/thread.php?threadid=22268&sid=
    über Österreich lese, dann bin ich doch froh drüber meinen Fuhrpark in Germany verwalten zu können.


    Also ich lese, dass er ein Fahrwerk eingebaut hat das in Ö nicht eintragungsfähig ist. Wo liegt also das Problem? Soll er's halt nicht einbauen! Das ist wie 150 in der 120er Zone fahren und nachher schreien wenn's geblitzt hat... :kick:



    Gruss
    Dominik

  • Zitat von dominik

    Also ich lese, dass er ein Fahrwerk eingebaut hat das in Ö nicht eintragungsfähig ist. Wo liegt also das Problem? Soll er's halt nicht einbauen! Das ist wie 150 in der 120er Zone fahren und nachher schreien wenn's geblitzt hat...


    Ja, die Frage ist doch, wieso das angeblich in Österreich nicht eintragungsfähig ist.


    Wegen 10cm Bodenfreiheit? 10cm ist ne ganze Menge, da könnte man bei uns 1000ende von Autos ausm Verkehr ziehen.


    Wenn die bei allem so nen Aufstand machen, dann ist ja der TÜV harmlos dagegen.

  • Mad:


    In Deutschland darfst Du problemlos 180 fahren und bei uns würdest Du für diese Geschwindigkeit bald eingelocht. Es ist ziemlich müssig darüber zu debattieren, warum was in welchem Land verboten ist und warum in andern erlaubt. Die einen haben beknackte Gesetze in der einen Richtung, die andern in der andern Richtung. Einigen wir uns darauf, dass alle einen an der Waffel haben? ;)


    Gruss
    Dominik

  • Will ja jetzt keine diskusion vom zaun brechen aber das ist kompletter quatsch was er erzählt.
    Wenn du mit einem auto zum tüv must weil er älter als zehn jahre ist, dann solte alles so halbwegs in ordnug sein.
    Wegen einem defeckten kenzeichenlicht oder falsch eingestellten scheinwerfern wirst du nicht nach hause geschickt. Es wird alles angeschaut und dann zusammengefast danach hast du 14 tage zeit es zu richten und nochmals zu kommen.
    Wenn du nur noch 6cm bodenfreiheit hast und dann zum tüv fährst darfst du dich nicht wundern wenn sie böse werden.
    Ferarschen lassen sie sich nicht.
    Wenn du bei einer kontrolle den Polizisten blöd kommst, kommt er dir auch blöd.
    Hast du ein auto wo rein garnichts eingetragen ist, dann must du das maul halten bei einer kontrolle und den Polizisten honig ums maul schmieren und alles ist gut.
    Ich fahre jezt seit 6 jahren und wenn wir es gans genau nehmen, wahr noch nie ein auto 100% für den straßenfehrkehr zugelassen ich hatte aber noch nie irgend ein problem, bei keiner einzigen kontrole




    Ich wolte aber gans gerne mal wissen wie das bei euch in deutschland so funktioniert?
    In Österreich kaufe ich mir ein auto, beim auto ist ein typenschein dabei in dem sind alle daten die es gibt enthalten. Das ist ein kleines heft mit ca. 8 seiten wo auch die vorbesitzer eingetragen sind von wann bis wann sie das auto hatten.
    Mit dem Typenschein und den prüfbefund den ich alle jahre erneuern muss (Pickerl §57a) fahre ich zur versicherung die schreiben mir dann zwei zulassungsscheine einer kommt in den Typenschein und einen muss ich immer mit haben beim Fahren. Der Typenschein bleibt zu hause und kann nicht kontroliert werden von der Polizei.
    Im Zulassungsschein stehen nur die wichtigsten daten.
    Ich bekomme auch immer neue kenzeichen wenn ich ein neues auto anmelde ausser ich melde ein auto um also eines ab und das nächste gleich an, dann darf ich die alten kenzeichen behalten.


  • Also.in deutschland wurde es etwas entschärft mit den eintragungen,also du musst jede veränderung eintragen lassen,sonst erlischt dein versicherungsschutz bzw die zulassung zum öffentlichen strassenverkehr.sber da hast etwas zeit es eintragen zu lassen,früher gab es direkt anzeigen,egal was du verbaut hast,jetzt nicht mher,aber viele wissen das nicht..die fahrzeuge in deutschland habe alle einen fzg brief.da steht alles drin,samt vorbesitzer daten eintragungen etc.damit gehst du ein fzg zulassen und bekommst einen kleinen fzg-schein,den muss du dabei haben,in dem steht z.b wie lange tüv er hat eintragungen u.s.w..beim abmelden kannst du nicht immer automatisch deine alten kennzeichen behalten,für z.b eine neues auto,das ist von kreis zu kreis unterschiedlich..

  • Zitat von bosancero

    also du musst jede veränderung eintragen lassen,sonst erlischt dein versicherungsschutz bzw die zulassung zum öffentlichen strassenverkehr.


    Das steht a) in Widerspruch zum §19 Abs. 2 STVZO und ist b) auch noch falsch.


    Der (Haftpflicht-)Versicherungsschutz erlischt nie, die Versicherung muss haften, Sie kann allerdings in gewissen Fällen Regreß fordern.

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