Zitat von paddyAlles anzeigenwas ich nicht verstehe...
wenn die felgengrösse und et stimmen, was soll dann falsch sein????
wozu muss der hersteller oder die kba-nummer eigetragen sein??
was soll dann zu bemängeln sein?
im extremfall müssen die dinger beim tüv/ dekra... auf freigängigkeit geprüft werden und dann sollte gut sein.
-wird man mit einer "falschen" bereifung auf... äääähhhh... angehalten wird, muss nur dem beamten glaubhaft klar gemacht werden, dass der prüftermin in kürze ansteht oder kurz bevor steht!!!!
bei dekra braucht man keine termine. begutachten lassen und gut.
paddy
du bekommst bei jedem fzg nicht originalteil lenkrad federn etc,eine freigabe durch das kba,und das ist dann in dem fall das gutachten,anhand man änderungen eintragen muss..also spielt es keine rolle ob die felge gleich groß ist,du kannst ja auch nicht einen motorumbau vornehmen z.b ford motor in einen opel,und sagen es ist doch die selbe ps zahl etc..