hallo miteinander,
muss hier mal wieder ein altes thema aufgreifen:
es wird ja immer wieder darauf hingewiesen, daß man im schadensfall, wenn evtl. der gutachter das gute stück zerfleddert, der gesamte versicherungsschutz baden geht.
ich habe jetzt aber gehört, daß die versicherung in dem fall nachweisen muss, daß besagter umbau, (z. bsp. falsche reifen/felgenkombi oder gefärbte oder andersfarbige leuchten) unfallrelevant war.
bei einer motor/leistungsänderung (schliesst auch abgasanlage ein!!!) haben die versicherungen da wohl leichtes spiel, will sagen immer recht.
aber wenn mir einer auffährt und ich habe z. bsp. 265 statt 255 er reifen montiert, oder ein lenkrad ohne abe?ist das grund genug für die gegnerische versicherung, nicht zu zahlen?
es heisst ja auch, daß dann die betriebserlaubnis vom pkw erlischt!
hat da jemand erfahrungen?
im netz sind leider keine urteile, nichts dazu zu finden. immer nur dasselbe oberflächliche geleier.....
wie sieht die realität aus?
beispiel:
wenn einer auf glatteis (bei niedriger geschwindigkeit, sonst wärs ja schon wieder fahrlässig...) den abflug macht und hat diese illegalen blauen plastekäppchen auf dem standlicht, gibt es kein geld von der vollkasko???
kann ich mir kaum vorstellen.
gruss, greg