TÜV - Wer kennt sich genau aus?

  • Hi,
    ich müßte jetzt im September zum TÜV.


    Da ich ab Mitte/Ende Oktober iX fahre und den M abmelde habe ich mir folgendes überlegt:


    Es wäre doch dumm, jetzt schon zum TÜV zu gehen. wenn ich sowieso bald abmelde.


    Wie sieht es dann nächstes Jahr im März/April aus?


    Zulassen mit abgelaufenem TÜV ist dann wohl nicht möglich...


    Müßte ich dann wohl mit "roter Nummer" zum TÜV fahren und nach erteiltem Stempel zur Zulassungsstelle.


    Lautet der TÜV-Stempel dann 03 oder 04/11 oder wird das wie beim Überziehen gehandhabt, dass trotzdem der alte TÜV-Termin genommen wird und der Stempel auf 09/10 lautet?


    Viele Grüße
    Uwe


  • also Tüv nächstes Jahr machen ist kein Problem, aber: wie du schon sagtest es ist eine Zulassung ohne Tüv nicht möglich musst vorher machen. Das nächste ist Zeit gut machen tust auch nicht es wird zurückdatiert.


    Ich würde lieber gleich zum Tüv ansonsten ist es zuviel hick hack

  • Wenn du das Fahrzeug stilllegst ---> Kennzeichen reservieren.


    Vor der Wiederinbetriebsetzung darfst du dann eine neue Doppelkarte besorgen und mit dem entwerteten Kennzeichen zu TÜV, AU und Zulassungsstelle.


    Reservierst du das Kennzeichen nicht, darfst du es nicht mehr benutzen, und müßtest dann entweder mit einem roten KZ zum TÜV hinfahren, auf einem Hänger hinziehen oder vorher zur Zulassungsstelle, ein neues KZ zuteilen und reservieren lassen, anfertigen lassen und mit dem noch ungestempelten KZ und einer Doppelkarte auf dieses KZ zum TÜV, AU und Zulassungsstelle hinfahren.



    An deiner Stelle würde ich über ein Saisonkennzeichen nachdenken. Dann entfällt die ewige Reserviererei, und der TÜV und die AU werden frühestens zum Saisonbeginn fällig.

  • Zitat von max

    Hallo,
    wenn du das Fzg. Angemeldet lässt wird die Plakette zurückdadiert,bei Abgemeldetem Fzg. ist die gültigkeit der Plakette ab neuem Prüftermin.


    mfg Max



    das wäre mir neu......


    aber würde auch sagen so wie Ralvieh mach Saisonkennzeichen dran und gut is dann kann nämlich im ersten Zugelassenen Monat bequem zum Tüv also z.B. April.

  • Hallo, laut StVO
    Anlage VIII (§ 29 Abs. 1 bis 4, Abs. 7, 7, 11 und 13)
    Untersuchung der Fahrzeuge


    Abs. 2.7
    Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind.War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.



    mfg Max


  • Aha ok, mit Paragraph....sauber :DD: bessere und genauere Antwort gibt es nicht.

  • Hi,
    vielen Dank für alle Antworten! :)


    Werde mir künftig ein Saisonkennzeichen zulegen!


    Hinsichtlich des vorher genannten §en habe ich heute eine entsprechende Frage an die Zulassungsstelle gestellt. Habe also mitgeteilt, dass ich TÜV 09/08 habe und was passiert wenn ich 10/08 abmelde und 04/09 wieder zulassen. Ach ja...und ob ich dann nach Wiederzulassung 4 Wochen Zeit habe, die sogenannte "Hauptuntersuchung" durchzuführen.


    Folgende Antwort bekam ich heute:


    Sehr geehrter Herr,
    es ist nicht richtig, dass Sie nach erfolgter Zulassung 4 Wochen Zeit
    haben um eine gültige Hauptuntersuchung vorzulegen.
    Um ein Fahrzeug überhaupt zulassen zu können, muß eine gültige
    Hauptuntersuchung vorgelgt werden.
    Wenn Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist ( bzw. stillgelegt ), dann
    zählt die Hauptuntersuchung ab diesem Monat in dem Sie diese durchführen
    lassen haben 2 Jahre (je nach Fahrzeugart). Sollte es sich jedoch um ein
    Fahrzeug mit Saisonkennzeichen handeln, dann wird die Hauptuntersuchung
    zurück datiert.
    Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich gern unter xxxx
    anrufen.


    Mit freundlichen Grüßen


    ENDE


    Das ist mir doch alles zu doof!


    Da mein M5 sowieso keine zu erwartenden Mängel hat, fahre ich kurz vorm Abmelden durch den TÜV und gut ists! :loool:


    ...und ab sofort hole ich mir dann ein Saisonkennzeichen 04 - 10.


    LG
    Uwe

  • Ganz einfach:


    - stilllegen ... dazu braucht man keinen gültigen TÜV/AU
    - dabei KZ reservieren !
    - vor der Neuanmeldung mit dem alten KZ zu TÜV+AU fahren ... der 1.4.2009 ist ein Mittwoch, sollte also problemlos sein, TÜV + AU auf 04/2011 zu bekommen ;)
    - mit altem KZ (ist ja reserviert) auf 04/09 saisonzulassen


    Dann mußt du künftig immer irgendwann im April zu HU/AU.



    Trotzdem hat die Zulassungsstelle unrecht, in ihrer Auskunft.
    Mein Emmi ist Saison 04/10 zugelassen, HU/AU waren 01/2008 fällig. Ich bin am 03.04.08 zur HU/AU gefahren und habe neue Fälligkeit im April 2010 bekommen ... nach Aussage des TÜVlers so Vorschrift bei Saisonkennzeichen.

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