TÜV Probleme mit Winterreifen

  • Hab mir kürzlich Schaufelräder (BMW-Style 21) in 8 und 9 x 17 für meinen M5Touring gekauft und vorne 235/45 und hinten 255/40 R17 Winterreifen drauf machen lassen.


    Da bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil1 nur die 245/40 R18 Parallelspeiche rundherum eingetragen sind wollt ich mir die obige Kombination eintragen lassen...


    Leider meint jetzt der TÜV dass diese Kombination so nicht möglich ist und stellt sich stur... :fuck:


    Hat einer von euch vielleicht irgendwelche Unterlagen oder weis einer vielleicht ob und wie es möglich ist die Felgen samt Reifen eingetragen zu bekommen???
    Bin euch wirklich für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar.


    Grüße

  • Es sind für den M5 und M5-touring ab Produktion 06.94 werksseitig nur die 235/45 R 17 M+S auf 8J x 17 AH2 ET 20 zugelassen. 255er Winterreifen sind nicht zulässig, siehe dazu auch Herstellerbescheinigung Nr. 137 Auflagen 6).


    Die Herstellerbescheinigung Nr. 153 (für Touring) muß ich schuldig bleiben, da ich keinen Touring besitze, habe ich die nie besorgt. Sollte aber bei jedem BMW-Händler sofort ausdruckbar sein.


    Mit der Herstellerbescheinigung Nr. 153 und den angehängten Auszügen aus dem URK sollte eine Eintragung von 235/45 R 17 M+S auf 8J x 17 AH2 (allerdings vorn und hinten) problemlos möglich sein.

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Schaut anscheinend eher schlecht aus...


    Hat jemand vielleicht die Herstellerbescheinigung 135 für den Touring?
    Darf der Touring hinten überhaupt die 8 J x 17 Felge fahren?
    Wär es dann wenigstens möglich 235er auf die 9 J x 17 Felge aufzuziehen?


    Nachmals Danke für eure Hilfe.
    Hab anscheinend echt nen kapitalen Bock mit den Reifen geschossen... :(

  • Zitat von e344ever

    Darf der Touring hinten überhaupt die 8 J x 17 Felge fahren?


    Der Touring darf bei 17" nur die 235er auf 8" Felgen fahren.

    Zitat von e344ever


    Wär es dann wenigstens möglich 235er auf die 9 J x 17 Felge aufzuziehen?

    Aufziehen kannst Du sie schon, nur zulässig ist das nicht. :rolleyes:


    Sinnvoll wäre es gewesen, die Tüv-Leute zu fragen, warum sie es nicht zulassen.


    Meine Vermutung ist, daß Du nur Winterreifen/Felgenkombinationen eingetragen bekommst, bei der auch Schneeketten aufgezogen werden können.


    Wenn Du also dem TüV nachweisen kannst, daß die 9" mit 255ern inklusive Schneeketten frei im Radhaus laufen können, solltest Du das auch eingetragen bekommen.


    Harry

  • Ich habe vor kurzem die Style 66 für meinen Touring eintragen lassen. Das Problem war einen TÜV finden der das macht, wenn's dich interessiert schick mir ne pm, ich gebe ich dir die Adresse .

  • Nochmal ein herzliches Danke an Ralvieh...sollte jetzt doch klappen.
    Bekomm die 9" evtl. sogar mit Winterreifen aber ohne Schneeketten eingetragen.
    Brauch jetzt aber noch ein ABS Gutachten...
    Der Freundliche meines Vertrauens konnte übrigens immer noch keine einzige Herstellerbescheinigung oder Dergleichen auftreiben... :kick:


    konst: sollte das Ganze doch nicht funktionieren wende ich mich an den TÜV deines Vertrauens. Danke.

  • Zitat von e344ever

    Nochmal ein herzliches Danke an Ralvieh...sollte jetzt doch klappen.
    Bekomm die 9" evtl. sogar mit Winterreifen aber ohne Schneeketten eingetragen.
    Brauch jetzt aber noch ein ABS Gutachten...
    Der Freundliche meines Vertrauens konnte übrigens immer noch keine einzige Herstellerbescheinigung oder Dergleichen auftreiben... :kick:


    konst: sollte das Ganze doch nicht funktionieren wende ich mich an den TÜV deines Vertrauens. Danke.



    Hab 255 rundum, aber keine Ketten zulassig. Das kann kritisch werden, wenn z.b. an der ungarischen Grenze Ketten verlangt werden.

  • Beim TÜV/DEKRA erlebt man die tollsten Dinge.


    Auf dem 535er sind für den Sommer eingetragen gewesen die 235 auf 8J vorn und die 255 auf 9J hinten, Schaufelräder.


    Ich bin hin, mit vorn + hinten 8J und 235ern von Fulda, Kristall irgendwas und wollte das als zulässige Winterbereifung eintragen lassen. Die Ausdrucke aus dem URK sowie die Herstellerbescheinigung hatte ich dabei.


    Eine Anbauabnahme mit Eintragungsauflage habe ich bekommen, allerdings nur mit einer Fabrikatsbindung bei den Reifen. Ich müsste also unbedingt Fulda Kristall irgendwas fahren, obwohl die garnicht mehr hergestellt werden :rolleyes:


    Das Ganze war 2005, wo die Fabrikatsbindung schon lange keine Gültigkeit mehr hatte ...

  • Zitat von Ralvieh


    Eine Anbauabnahme mit Eintragungsauflage habe ich bekommen, allerdings nur mit einer Fabrikatsbindung bei den Reifen. Ich müsste also unbedingt Fulda Kristall irgendwas fahren, obwohl die garnicht mehr hergestellt werden :rolleyes:


    Das Ganze war 2005, wo die Fabrikatsbindung schon lange keine Gültigkeit mehr hatte ...


    Mit Verlaub, aber was waren bzw. sind das für Vollidioten? TÜV? DEKRA?
    Die Fabrikatsbindung wurde bereits 2000 von der EU kassiert. Vielleicht solltest Du die Leute mal über ihren Bildungsstand informieren.... das ist ja nicht auszuhalten. :wall:

  • Ja, bei uns darf solche Prüfungen nur die DEKRA machen. Ich hab mindestens 30 Minuten diskutiert an der Sache. Der Prüfer argumentierte, das durch die EU-Verordnung die Auflagen des Herstellers bezüglich der Fabrikatsbindung nicht betroffen wären, und er wolle so nur bescheinigen, das er genau nur diese Rad/Reifenkombination "genehmigt". Wenn er die Fabrikatsbindung wegließe, könnte ich morgen Toyos draufmachen und wenn dann was passiert, wäre er der Dumme (es ging im wohl hauptsächlich um die Fabrikatseinschränkung: EU- oder BRD-Produktion).


    Naja, was will man da machen. Ich hab den Wisch gebraucht, um einen Mängelschein abzumelden, da hab ich gezahlt und bin mit dem Wisch weg. Eine Eintragung in den Schein habe ich inzwischen vornehmen lassen, die Einschränkung mit den Fulda Kristall wird meiner Meinung nach automatisch durch die EU-Richtlinie bedeutungslos.

  • Ich hatte änliche Probleme mit TÜV als ich die Style66 eintragen lassen wollte, das ist wie Roulette mit den Idioten. Ich denke aber auch das die typenbindung ungültig ist.


    Wenn du Zeit/Lust hast könntest du die Rechtssprechung raussuchen und dem Prüfer vorlegen, mal sehen was er dann sagt.

  • Zitat von konst

    Wenn du Zeit/Lust hast könntest du die Rechtssprechung raussuchen und dem Prüfer vorlegen, mal sehen was er dann sagt.


    Das ist der Punkt. Es kann ja nicht angehen, das man dem Mann erstmal seinen Job erklären muß, um korrekt bedient zu werden.

  • Mir hat man gesagt als ich die 66. eintragen wollte das es keine einzelabnahme für räder gibt. das war der tüv in mannheim, da hab ich danngar nix mehr gesagt und einfach einen brief geschrieben in dem ich ein erklärung anforderte, bis heute nix gehört

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