Hallo Reini,
da liegst du leider falsch!
Es ist richtig, dass du die Remus- (und Sebring-)Anlagen die du im Handel
bekommst nicht eintragen mußt, da diese alle ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben. Das setzt aber Voraus, dass sowohl Lautstärke als auch ev. Leistungssteigerungen innerhalb der gesetzlichen Toleranzen zum typisierten Originalfahrzeug liegen!
Änderungen mit TÜV-Genehmigung, Festigkeitsgutachten oder Herstellerfreigaben (oder auch ohne, dann wirds schwieriger) haben dadurch die Freigabe fürs Auto, aber du mußt (müßtest - wo kein Kläger da kein Richter) den An-/Umbau bei der Zulassungsbehörde eintragen lassen!