E34 M5 3.6 Diebstahl.....

  • ........schon wieder, in Stockholm (und immer wieder, noch immer und vielerorts),
    es ist schon zum Kotzen was da so abläuft.
    Dieses Mal von einem Werkstatthof. Das Auto mit doppelter Alarmanlage
    (die auch auslöst...). Dazu fehlten Motorkomponente (Werkstatt),
    Auto/Motor also nicht startfähig, seht selbst was dann passierte....


    Der Ablauf 'on Film' einer Überwachungskamera (schade, eine Hofbeleuchtung
    mit Bewegungssensor hat da gefehlt).
    https://m.youtube.com/watch?v=jGFs_IkpIJM&feature=youtu.be
    -
    http://www.larmtjanst.se/Efterlysta-objekt/Personbil/771563/


    http://www.larmtjanst.se/Efterlysta-objekt/Personbil/
    -
    http://www.m5portal.com/forum/…and=9986983&TOPIC_ID=6248

  • Es geschehen doch noch Wunder.....
    .........(oder es lag daran das der Motor nicht fahrbereit war und man den
    Transport so schnell nicht organisieren könnte??)
    Gefunden von einem aufmerksamen ,Mitbürger', der sofort mitten in der Nacht
    (Soziale Netzwerke u Internet-Foren sind eben manchmal tatsächlich hilfreich:!:)
    den Besitzer informiert hat. Auf einem Parkplatz Skärholmen/Stockholm und !! mit
    Deutschen Kennzeichen !!
    Da ist wohl mal ein Klau-Auftrag tatsächlich in die Hose gegangen.


    Die Rolle der Polizei ist leider auch diesmal wieder eine totale Lachnummer,
    wie so oft....

  • Das wird wohl leider nicht passieren.......:cry:
    -
    Die Polizei würde sicherlich ein größeres Interesse zeigen, wenn die "Gesellschaft" ein größeres Interesse daran hätte,
    diese Personen zu verknacken und/oder verknacken und danach abzuschieben.
    Im schönen, humanen aber auch ohne Ende 'naiven' Schweden:o:o
    wird so etwas leider oftmals NICHT als Diebstahl sondern als 'Zugriff von Fortbewegungsmittel' bewertet.
    -
    "" ""
    Diebstahl eines Fahrzeugs gem.(SGB) Kapitel 8, § 7: Der Unterschied zwischen Diebstahl / Zugriff.
    Wenn Sie das Auto mit der Absicht an sich gebracht haben, um es sich zu eigen zu machen, ist es Diebstahl.
    Haben Sie das Auto an sich gebracht ohne es behalten zu wollen, handelt es sich um Zugriff eines Fortbewegungsmittels:eek::eek:
    (und die Strafe dafuer ist, wenn ueberhaupt, nur eine Geldstrafe)"" ""
    :wall::wall::2f2f:


  • "" ""
    Diebstahl eines Fahrzeugs gem.(SGB) Kapitel 8, § 7: Der Unterschied zwischen Diebstahl / Zugriff.
    Wenn Sie das Auto mit der Absicht an sich gebracht haben, um es sich zu eigen zu machen, ist es Diebstahl.
    Haben Sie das Auto an sich gebracht ohne es behalten zu wollen, handelt es sich um Zugriff eines Fortbewegungsmittels:eek::eek:
    (und die Strafe dafuer ist, wenn ueberhaupt, nur eine Geldstrafe)"" ""
    :wall::wall::2f2f:


    Wie hoch kann denn so eine Geldstrafe sein?
    Eventuell eine alternative zu rent a car bei Nobelkarrossen/Sportwagen :evil::evil::evil:


    Mannoman, hab ich böse Gedanken:kick:

  • ....
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    Diebstahl eines Fahrzeugs gem.(SGB) Kapitel 8, § 7: Der Unterschied zwischen Diebstahl / Zugriff.
    Wenn Sie das Auto mit der Absicht an sich gebracht haben, um es sich zu eigen zu machen, ist es Diebstahl.
    Haben Sie das Auto an sich gebracht ohne es behalten zu wollen, handelt es sich um Zugriff eines Fortbewegungsmittels:eek::eek:
    (und die Strafe dafuer ist, wenn ueberhaupt, nur eine Geldstrafe)"" ""
    :wall::wall::2f2f:



    und ich dachte nur in Deutschland gibt es bekloppte Gesetze. Kein Opferschutz usw. nur an die armen Täter wird gedacht.

  • Cooles Gesetzt....


    Sowas wird sicher auch bald in "D" eingeführt! Gilt das auch für "Smartphone´s" oder andere Sachen?
    Kann ja sein das man nur mal schnell Telefonieren musste oder ins Internet wollte. :ARGH:

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