Nee sorry, aber die Angabe des Geschwindigkeitsindex Y auf einem Reifen sagt genau aus, das er für eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 300 kmh gebaut wurde. Da brauche ich für ein Fahrzeug doch nicht nochmal expliziet nachzufragen.
Welchem Zweck sollte denn sonst die Klasse Y dienen, welchen Unterschied zur Klasse W sollte sie denn haben ?
Und immer noch die Frage, wo ist das denn gesetztlich definiert, das man bei Y-Reifen noch eine spezielle Freigabe benötigt ?
Und dann mal auf ein konkretes Beispiel bezogen: (m)ein M5 ist mit 250 kmh eingetragen. Im Schein steht als Reifenvorgabe drin: 235/45ZR17. Keine Fabrikatsbindung, kein Lastindex. Da gehe ich mit meinen Sonderrädern und ContiSportContact 2 mit der Bezeichnung 245/40 R 18 93Y und 275/35 R 18 95Y zum TÜV und lasse eine Einzelabnahme machen. Die Reifengröße 275 ist lt. dem Gutachten für diese Sonderräder am E34 nicht freigegeben, am E31 und E38 allerdings schon.
Da setzt sich der Prüfer hin und wälzt in seinen Unterlagen ... welcher Reifenumfang am E34 vorgeschrieben ist. Dann rechnet er aus, ob der Reifenumfang mit 275ern passt, welcher Traglastindex bei beiden Achsen mindestens erforderlich ist, dabei schaut er noch nach, welche Sturzwerte der M5 hat ... liest aus dem Fahrzeugschein die 250 kmh heraus und sagt zu mir, das ich gar keine Y-Reifen bräuchte, W wäre ausreichend. Erst dann geht er zum Fahrzeug und prüft den Anbau, die Freigängigkeit. Also wenn eine spezielle Freigabebescheinigung des Reifenherstells nötig wäre, dann hätte der die von mir auf alle Fälle verlangt.