V-max Entriegelung

  • Nee sorry, aber die Angabe des Geschwindigkeitsindex Y auf einem Reifen sagt genau aus, das er für eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 300 kmh gebaut wurde. Da brauche ich für ein Fahrzeug doch nicht nochmal expliziet nachzufragen.


    Welchem Zweck sollte denn sonst die Klasse Y dienen, welchen Unterschied zur Klasse W sollte sie denn haben ?


    Und immer noch die Frage, wo ist das denn gesetztlich definiert, das man bei Y-Reifen noch eine spezielle Freigabe benötigt ?



    Und dann mal auf ein konkretes Beispiel bezogen: (m)ein M5 ist mit 250 kmh eingetragen. Im Schein steht als Reifenvorgabe drin: 235/45ZR17. Keine Fabrikatsbindung, kein Lastindex. Da gehe ich mit meinen Sonderrädern und ContiSportContact 2 mit der Bezeichnung 245/40 R 18 93Y und 275/35 R 18 95Y zum TÜV und lasse eine Einzelabnahme machen. Die Reifengröße 275 ist lt. dem Gutachten für diese Sonderräder am E34 nicht freigegeben, am E31 und E38 allerdings schon.


    Da setzt sich der Prüfer hin und wälzt in seinen Unterlagen ... welcher Reifenumfang am E34 vorgeschrieben ist. Dann rechnet er aus, ob der Reifenumfang mit 275ern passt, welcher Traglastindex bei beiden Achsen mindestens erforderlich ist, dabei schaut er noch nach, welche Sturzwerte der M5 hat ... liest aus dem Fahrzeugschein die 250 kmh heraus und sagt zu mir, das ich gar keine Y-Reifen bräuchte, W wäre ausreichend. Erst dann geht er zum Fahrzeug und prüft den Anbau, die Freigängigkeit. Also wenn eine spezielle Freigabebescheinigung des Reifenherstells nötig wäre, dann hätte der die von mir auf alle Fälle verlangt.

  • Zitat von Ralvieh

    Also wenn eine spezielle Freigabebescheinigung des Reifenherstells nötig wäre, dann hätte der die von mir auf alle Fälle verlangt.



    Nein, muss er eigentlich nicht verlangen. Dein Auto ist ja "nur" 250 km/h schnell.


    Wenn es aber bspw. 286 km/h schnell wäre, dann hätte er sicher gefragt. Obwohl du Y- Reifen drauf hast.
    Das "Y" heißt meinen Informationen nach nicht, das der Reifen auf jedem Auto 300 km/h schafft. Es heißt nur, das er BIS 300 km/h schaffen kann.
    ...und ich denke die Grauzone liegt eben zwischen 270 km/h und 300 km/h


    Ich möchte hier aber diesbezüglich keine Streit entfachen. Ich kann auch nur schildern, was meine Erfahrungen dazu sind.



    Lg, Nico

  • Zitat von Nico/L.E.


    Das "Y" heißt meinen Informationen nach nicht, das der Reifen auf jedem Auto 300 km/h schafft. Es heißt nur, das er BIS 300 km/h schaffen kann.
    ...und ich denke die Grauzone liegt eben zwischen 270 km/h und 300 km/h
    Lg, Nico


    genau so ist es.
    2 punkte die dabei berücksichtigt werden,sind traglast und luftdruck.
    selbst viele tüv prüfer und andere fachmänner haben hier absolut keinen durchblick :(

  • Es soll ja auch kein Streit sein, sondern eine Diskussion ;)


    Und da hake ich gleich wieder ein:


    Code
    Das "Y" heißt meinen Informationen nach nicht, das der Reifen auf jedem Auto 300 km/h schafft. Es heißt nur, das er BIS 300 km/h schaffen kann.


    Also ein "W" heißt dann, das der Reifen 270 schaffen könnte, nur vielleicht nicht auf jedem Auto ?
    Und ein "V" heißt dann ...


    Nee ehrlich, mal Butter bei die Fische: wo steht das gesetzlich verankert, das es so ist, wie ihr behauptet ?

  • Zitat von Ralvieh

    Also ein "W" heißt dann, das der Reifen 270 schaffen könnte, nur vielleicht nicht auf jedem Auto ?


    Nee ehrlich, mal Butter bei die Fische: wo steht das gesetzlich verankert, das es so ist, wie ihr behauptet ?


    jeder ZR reifen ist eigentlich mindestens ein W reifen.ein reifen der nur die bezeichnung ZR oder auch W hat,ist immer bis 270km/h freigegeben.
    wo so etwas gestzlich verankert ist,ist mir eigentlich egal :( wenn mich mein tüv prüfer auf diese problematik hinweist,der reifenhersteller und jemand der in der reifenindustrie tätig ist das bestätigt,dann reicht mir das vollkommen aus.

  • kenne jemand der hatte hinten 265 reifen auf einer 11er felge(fahrzeug mit 250km/h eingetragen),eintragung kein problem.
    fahrzeug wurde dann leistungsgesteigert und mit 29xkm/h eingetragen,obwohl es ein Y reifen war,bekam er keine freigabe für die og. geschwindigkeit.nachdem die felgen auf 10,5 umgebaut wurden,bekam er die freigabe.

  • Hallo Sascha,


    das entspricht so auch meiner Erfahrung.


    Für meinen M635 hat mir Falken ein Schreiben aufgesetzt, das ich den F451, (der in punkto Traglast- Index für das Fahrzeuggewicht locker ausreicht), nur dann die Freigabe für 300 km/h bekomme, wenn ich den Reifen auf einer 8,5 Zoll Felge mit einem Luftdruck von 3,2 Bar fahre.


    Mir ging es dabei aber nur ums Prinzip. Mein M635 ist von 300 km/h weit entfernt. Aber es hat mich damals halt einfach interessiert.


    Wie bereits erwähnt, hat mir Dunlop ihren Y- Reifen nur bis 270 km/h schriftlich freigegeben.
    Andere Hersteller, wie auch Michelin, lagen etwa auf dem gleichen Niveau.


    Für mich war damals nur interessant, ob man rein theoretisch mit einem zeitgenössischen 16 Zoll Radsatz aus den 80er Jahren, 300 km/h fahren könnte.


    Grüße Nico

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