Löschmittel Halon
Durch die Verordnung vom 16. Mai 1991 wird das Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen geregelt. In § 10 Abs. 5 wird darauf hingewiesen, dass man Halonlöschgeräte nur bis um 31. Dezember 1993 im Ernstfall einsetzen durfte, der Verkauf ist bereits seit 1991 verboten. Aber in speziellen Bereichen ist ein befristeter Einsatz von Halon mit einer Sondergenehmigung (§ 6) weiterhin möglich.
Wir lassen also lieber die Menschen verbrennen, bevor wie zum alten Halonlöscher greifen oder habt ihr eure Löscher schon alle umrüsten lassen?
Also, soll ich nun löschen oder nicht und wer trägt die Verantwortung wenn ich mit dem alten Löscher nicht lösche, obwohl ich könnte?
Bei Unklarheiten: Herr Dobenbeck von der Gewerbeaufsicht anrufen, der kennt sich damit aus 08921 763511
Oldie