Frage an die Holländer:

  • Ich fahre sehr oft die Strecke (West)Deutschland - Großbritannien.
    Ich fahre dabei durch Holland, Belgien und Nordfrankreich, wobei ich die E34 (die Autobahn / Europastraße heißt wirklich so) von Venlo nach Eindhoven Richtung Antwerpen fahre.
    Da für mich Fliegen nicht in Frage kommt, benutzte ich halt immer das Auto.
    Da es sich allerdings um eine Gesamtstrecke von mehr als 500km handelt und ich immernoch die Überfahrt durch den Eurotunnel in Betracht ziehen muß, ist dies sehr zeitaufwendig.
    Deswegen fahre ich auch dort immer sehr zügig. :2f2f:


    Nun meine Frage:
    Wie sieht es eigentlich mit Strafen in Holland wegen Geschwindigkeitsübertretungen (für Ausländer) aus?
    In Belgien bin ich einmal mit 190km/h erwischt worden -> € 400.-- Strafe :evil:
    In Großbritannien letztes Jahr auch mit 170km/h -> Gerichtsverhandlung + € 350.-- Strafe und 40 Tage Fahrverbot innerhalb GB :burn:
    In Holland und Frankreich bisher Glück gehabt.

  • Denis,


    Auf der autbahnen gibt es bis 40km/h (innerorte und ausserorts bis 30km/h) zu schnell nur busgeld. Daruber geht es immer zur staats anwalt der den betrag bestimmen wird. In die falle das ein auslander durch den polizei angehalten wird werden die beambte immer den das bussgelt auf die stelle feststellen wobei dan gleich bezahlt werden muss.


    Oberhalb 50km/h zu schnell wirds eng. Dann nihmt die polizei den fuhrer schein ein und machen dabei i.d.r kein ausnahme fur auslander. Das entzogene fuhrerschein wird dan zur staatanwaltschaft geschickt der dan entscheiden wird ob du es wieder zuruck kriegst. Allerdings geht dies nicht leicht und meistens wird das fuhrerschein bis der strafverhandling einige monate spater eingezogen bleiben. Nur bei schwerwiegende argumente (wie z.b arbeit) kann den staatsanwalt entscheiden um das fuhrerschein vorubergehend zuruck zu geben. Ab 70km/h zu schnell wird dies noch vel schwerer und damit auch den frist des entzogs etwas langer. Zwischen 50km/h und 70km/h sind das 4 monate, ab 70km/h zu schnell sind dies 8 monate oder mehr. Allerdings kann den richter entscheiden um diesen frist zu andern, aber dan hat dies auch folgen fur das bussgeld.


    Wenn du nicht angehalten wird, bekommst du den bussgeld ansage zu hause geschickt. Allerdings ist dies fur jedes bundesland unterschiedlich. Ich weiss das NRW eine auswechslungs vertrag mit die NL haben, aber andere bundeslander wieder nicht. Im November 2002 wurde ich in dem S2 Avant auf die letzte 8km vor meinem wohnsitz geblizt. Ich hatte gerade eine Clio eingehohlt, und war dabei zwischen 60km/h und 70km/h zu schnell. Meine gluck war das dieses auto damals auf eine Deutsche export kennzeichen aus den Wartburgkreis registriert ware. Ich hab niemals etwas von dieses vergehen gehort.

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