hmmmm
mein tüvler hat beim fw eintragen letzte woche nix mit lwr erwähnt oder angedeutet...er kanns ja nicht eintragen und dann monieren, dass die lwr fehlt....ich würd zu dem onkel fahren, der es eingetragen hat
Elektr. Leuchweitenregulierung TÜV Probleme
-
-
Zitat von charly-bmw
Hallo
da ich selbst vom TÜV bin kann ich dazu ja mal was schreiben.
Also Leuchtweitenregulierung ist ab 01/1990 Pflicht.
Da kommt keiner drumherum, es sei denn im Rahmen der Erteilung der ABE/Typgenehmigung wurde nachgewiesen dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels auch bei entprechender Beladung in den vorgegebenen
Toleranzen bleibt.
Bei Niveuregulierung also selbstberständlich.
Wenn Niveu ausgebaut, dann ist Nachrüstung Pflicht.
In den vergangenen Jahren würde beim TÜV gern mal über fehlende oder nicht funktionierden LWR hinweggeschaut, obwohl es schon immer ein erheblicher Mangel war.
Seit einigen Jahren wurde das Thema intern desöfteren wieder aufgegriffen und es kam dazu dass seitdem in regelmäßigen Abständen von der technischen Leitung darauf hingewiesen wurde dass es bei einer fehlenden oder defekten LWR keine Plakette geben darf.
Bedeutet also dass sich mittlerweile so langsam jeder Prüfer auch dran hält. Die Ausnahmen davon bekommen ordentlich eine auf die Mütze.
Und ich sehe keinen Grund warum ich als TÜV Prüfer mir auch Ärger einhandeln sollte nur weil ein Kunde meint er braucht sowas nicht.
Das ganze geht sogar soweit dass auch Importfahrzeuge mittlerweile von den Zulassungsbehörden nicht mehr automatisch eine Ausnahme wegen fehlender LWR bewilligt bekommen was früher noch selbstverständlich war.
Das geht nur noch über entsprechende NAchweise dass der Aufwand der Umrüstung einen bestimmten Prozentsatz des Fahrzeugwertes überschreitet.Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
danke mal der vernünftigen Aufklärung, so dass man dies auch in Erfahrung bringen konnte.
Gruss
Matze
-
Die Eintragung/Einbauabnahme war fehlerhaft, ohne LWR hätte das nicht abgenommen werden dürfen.
Unabhängig davon, ob dazu etwas im Gutachten des Fahrwerks steht oder nicht.
Diesen Fehler muss ein a.a.S. im Rahmen der HU nicht wiederholen, wenn er nicht will.
Zur Nachrüstung am M5:
- es lohnt nicht, den Kabelbaum zu wechseln
- man braucht: 2 LWR - Motoren und deren Halter, den Verstellregler und etwas KabelMan beginnt auf der Beifahrerseite und beschafft eine Masse vom Massepunkt am inneren Beifahrerkotflügel.
Weiterhin verlegt man 3 Kabel vor dem Kühler zwischen linkem und rechten Stellmotor.Am Stellmotor der Fahrerseite schließt man an:
- grau/schwarz, das holt man von der Motorraumbeleuchtung
- schwarz, muss in den Innenraum verlegt werden
- braun, kommt vom Massepunkt über den Stellmotor BeifahrerseiteIm Innenraum schließt man den Verstellregler an:
- das schwarze Kabel vom Motorraum, das man neu verlegt hat
- braun (Masse) holt man vom Massepunkt unter dem Lenkrad
- grau/schwarz holt man vom Lichtschalter
- grau/rot holt man vom NebellichtschalterIst ganz nützlich, wenn man die Anschlußsteckergehäuse für die Stellmotoren von einem Schlachtauto zur Verfügung hat.
[Blockierte Grafik: http://www.e34.de/tips_tricks/schaltplaene/6312_0/05.gif]
-
Hast du eine Teilenummer von den Haltern? Hab hab meine Schweinwerfer umgebaut und die alten Halter sind komplett zerstört. Nun weiß ich nicht was ich bestellen muss.
Da es für den Touring ist, ist eine LWR schon nicht schlecht. -
Hella
Adapter links: 63 12 8 355 377
Adapter rechts: 63 12 8 355 378
um 6 €/Stk.Bosch
Adapter links: 63 12 8 351 571
Adapter rechts: 63 12 8 355 380
um 4 €/Stk. -
Für ganz dumme...
wenn mein Emmy, Erstzulassung 1989 ist und ich ein Fahrwerk besitze ohne Niveu, dann kann ich getrost zum Tüv fahren und würde keine Probleme bekommen, da ja die Leuchtweitenregelung erst seit 1990 vorgeschrieben ist?????????????????
(Xenon baue ich natürlich wieder aus, ist klar...grins)
Gruss
Thomson -
Hallo Matze
ja klar kein Thema.
Damit solltet ihr auch nachvollziehen können warum manche Sachen jahrelang funktionieren und nicht beanstandet werden und dann eben plötzlich nicht mehr gehen und man bekommt dadurch die Plakette nicht.Grüße
Thomas
Zitat von S38 MatzeHallo Thomas,
danke mal der vernünftigen Aufklärung, so dass man dies auch in Erfahrung bringen konnte.
Gruss
Matze
-
Hi
es gibt welche die sich auskennen und welche die es eben nicht wissen.
Bloß du also Kunde solltest dich auch selbst drum kümmern ob das wirklich passt oder nicht. Denn wenn nicht wirst du niemals auf ewig mit dem Fehler durchkommen nur weil es eingetragen ist. Falsche Eintragungen sind ganz schnell null und nichtig.
Das erlebe ich ständig.
Ein Beispiel: Ein Kunde fährt vor zur Hauptuntersuchung und man sieht Schleifspuren an Reifen oder Karosse. Glaubst du jetzt allen Ernstes wir sagen dann dass trotzdem alles passt solange es denn eingetragen ist???
Ganz bestimmt nicht....Grüße
Thomas
Zitat von dikihmmmm
mein tüvler hat beim fw eintragen letzte woche nix mit lwr erwähnt oder angedeutet...er kanns ja nicht eintragen und dann monieren, dass die lwr fehlt....ich würd zu dem onkel fahren, der es eingetragen hat -
Hallo
ja so ist es : Mit einer Erstzulassung Vor dem 1. Januar 1990 benötigst du keine Leuchtweitenregulierung.
Grüße
Thomas
Zitat von ThomsonFür ganz dumme...
wenn mein Emmy, Erstzulassung 1989 ist und ich ein Fahrwerk besitze ohne Niveu, dann kann ich getrost zum Tüv fahren und würde keine Probleme bekommen, da ja die Leuchtweitenregelung erst seit 1990 vorgeschrieben ist?????????????????
(Xenon baue ich natürlich wieder aus, ist klar...grins)
Gruss
Thomson -
Hallo
also eigentlich hab ich nicht dich im speziellen damit gemeint.
Es sind vielmehr die Leute die mit Absicht ihre LWR ausbauen und dann
durch den TÜV fliegen und dann ewig rumdiskutieren weil sie sich eben einbilden sie brauchen das Zeug nicht. Und ich befolge ja eben nur die Vorgaben von oben.
Teilegutachten sind manchmal nicht frei von Fehlern.
Aber du hast doch selbst entpsprechende Auflage aus dem Teilegutachten reingschrieben. Da stand doch klar drin: nur für Fahrzeuge ohne Nievau.
Damit hätte das so nicht eingetragen werden dürfen.
Sowas geht dann nur per Einzelabnahme.
Und ein Sachverständiger der sowas machen darf hätte dann auch festgestellt dass es dand ein Problem gibt mit der fehlenden LWR.
Aber wie schon erwähnt : nur weil etwas eigetragen ist bedeutert dass noch lange nicht dass es wirklich in Ordnung und zulässig ist.
Hilft dir also auch nix bei der HautpuntersuchungGrüße
Thomas
Zitat von PauleHi,
Danke für Deine ehrlichen Worte, aber ich bilde mir nicht einfach ein, dass ich die Leuchtweitenregulierung nicht brauche. Im offiziellen Gutachten (vom TÜV Nord!) wird keine Nachrüstung einer Leuchtweitenregelung verlangt. Ich habe das Fahrzeug mitsamt dem Gutachten beim TÜV vorgeführt und es ist alles eingetragen worden - ohne Mängel. Bei keiner der TÜV Untersuchungen danach wurde ich darauf hingewiesen und jetzt muss ich auf einmal nachrüsten (oder rückrüsten). Ganz ehrlich - so ein TÜV Gutachten ist offensichtlich nicht viel Wert. Es steht nämlich auch nicht drin, dass ich vorne eine Spurverbreiterung verbauen muss, wenn ich die Serienbereifung verwenden will. Ohne gehts aber nicht, da sonst die Reifen am Federbein anstehen. Ich frage mich wirklich, wie es zu diesem Gutachten gekommen ist. Ich bin jetzt nur der Depp, der nach TÜV Gutachten vorgegangen ist und jetzt trotzdem keinen TÜV bekommt.
Aber gut, so ist es nunmal jetzt. Ich werde mal in mich gehen und mir überlegen was ich langfristig mache (nachrüsten oder rückrüsten). Die kurzfristige Lösung ist schon klar - die kann ich auch ohne Gewissensbisse tragen, da ich den M5 nicht als Lastesel verwende. Das macht der 530d Touring viel besser.
Beste Grüße
Paule -
hallo alle...
also entweder ich nehme drogen, aber ich hab ein anderes gutachten von kw.10. Die Verwendung der Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen die mit Niveauausgleich ausgerüstet sind.
13. Die Niveauregulierung und der DTC Sensor sind in der höchsten Stellung wie vom Fahrwerkshersteller vorgeschrieben zu arretieren
steht bei mir
unter
http://kwshop.de/index.php?pag…g=26&pg=160&page=1&sort=_steht:
9. Die Niveauregulierung muss stillgelegt werdenund hier
http://docs.kwsuspension.de/eah68620020.pdf
ist es auf der letzten seite sogar beschrieben...aber das krasseste ist, dass bei diesem gutachten wirklich drinnsteht, dass das an fahrzeugen mit niveau nicht zulässig ist
http://docs.kwsuspension.de/ga07-2681.pdf
in meinem gutachten mit einer anderen nummer stehts anders drinn.
liegts am competition fahrwerk?dubiosssssssssss
beste grüsse
diki
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!