Elektr. Leuchweitenregulierung TÜV Probleme



  • Hallo Thomas,


    danke mal der vernünftigen Aufklärung, so dass man dies auch in Erfahrung bringen konnte.


    Gruss


    Matze

  • Die Eintragung/Einbauabnahme war fehlerhaft, ohne LWR hätte das nicht abgenommen werden dürfen.


    Unabhängig davon, ob dazu etwas im Gutachten des Fahrwerks steht oder nicht.


    Diesen Fehler muss ein a.a.S. im Rahmen der HU nicht wiederholen, wenn er nicht will.




    Zur Nachrüstung am M5:


    - es lohnt nicht, den Kabelbaum zu wechseln
    - man braucht: 2 LWR - Motoren und deren Halter, den Verstellregler und etwas Kabel


    Man beginnt auf der Beifahrerseite und beschafft eine Masse vom Massepunkt am inneren Beifahrerkotflügel.
    Weiterhin verlegt man 3 Kabel vor dem Kühler zwischen linkem und rechten Stellmotor.


    Am Stellmotor der Fahrerseite schließt man an:


    - grau/schwarz, das holt man von der Motorraumbeleuchtung
    - schwarz, muss in den Innenraum verlegt werden
    - braun, kommt vom Massepunkt über den Stellmotor Beifahrerseite


    Im Innenraum schließt man den Verstellregler an:


    - das schwarze Kabel vom Motorraum, das man neu verlegt hat
    - braun (Masse) holt man vom Massepunkt unter dem Lenkrad
    - grau/schwarz holt man vom Lichtschalter
    - grau/rot holt man vom Nebellichtschalter


    Ist ganz nützlich, wenn man die Anschlußsteckergehäuse für die Stellmotoren von einem Schlachtauto zur Verfügung hat.


    [Blockierte Grafik: http://www.e34.de/tips_tricks/schaltplaene/6312_0/05.gif]

  • Hast du eine Teilenummer von den Haltern? Hab hab meine Schweinwerfer umgebaut und die alten Halter sind komplett zerstört. Nun weiß ich nicht was ich bestellen muss. :rolleyes:
    Da es für den Touring ist, ist eine LWR schon nicht schlecht.

  • Hella


    Adapter links: 63 12 8 355 377
    Adapter rechts: 63 12 8 355 378
    um 6 €/Stk.


    Bosch


    Adapter links: 63 12 8 351 571
    Adapter rechts: 63 12 8 355 380
    um 4 €/Stk.

  • Für ganz dumme...


    wenn mein Emmy, Erstzulassung 1989 ist und ich ein Fahrwerk besitze ohne Niveu, dann kann ich getrost zum Tüv fahren und würde keine Probleme bekommen, da ja die Leuchtweitenregelung erst seit 1990 vorgeschrieben ist?????????????????


    (Xenon baue ich natürlich wieder aus, ist klar...grins) :DD:


    Gruss
    Thomson

  • Hallo Matze


    ja klar kein Thema.
    Damit solltet ihr auch nachvollziehen können warum manche Sachen jahrelang funktionieren und nicht beanstandet werden und dann eben plötzlich nicht mehr gehen und man bekommt dadurch die Plakette nicht.


    Grüße


    Thomas



  • Hi


    es gibt welche die sich auskennen und welche die es eben nicht wissen.
    Bloß du also Kunde solltest dich auch selbst drum kümmern ob das wirklich passt oder nicht. Denn wenn nicht wirst du niemals auf ewig mit dem Fehler durchkommen nur weil es eingetragen ist. Falsche Eintragungen sind ganz schnell null und nichtig.
    Das erlebe ich ständig.
    Ein Beispiel: Ein Kunde fährt vor zur Hauptuntersuchung und man sieht Schleifspuren an Reifen oder Karosse. Glaubst du jetzt allen Ernstes wir sagen dann dass trotzdem alles passt solange es denn eingetragen ist???
    Ganz bestimmt nicht....


    Grüße


    Thomas


    Zitat von diki

    hmmmm
    mein tüvler hat beim fw eintragen letzte woche nix mit lwr erwähnt oder angedeutet...er kanns ja nicht eintragen und dann monieren, dass die lwr fehlt....ich würd zu dem onkel fahren, der es eingetragen hat :D

  • Hallo



    ja so ist es : Mit einer Erstzulassung Vor dem 1. Januar 1990 benötigst du keine Leuchtweitenregulierung.


    Grüße


    Thomas




  • Hallo



    also eigentlich hab ich nicht dich im speziellen damit gemeint.
    Es sind vielmehr die Leute die mit Absicht ihre LWR ausbauen und dann
    durch den TÜV fliegen und dann ewig rumdiskutieren weil sie sich eben einbilden sie brauchen das Zeug nicht. Und ich befolge ja eben nur die Vorgaben von oben.
    Teilegutachten sind manchmal nicht frei von Fehlern.
    Aber du hast doch selbst entpsprechende Auflage aus dem Teilegutachten reingschrieben. Da stand doch klar drin: nur für Fahrzeuge ohne Nievau.
    Damit hätte das so nicht eingetragen werden dürfen.
    Sowas geht dann nur per Einzelabnahme.
    Und ein Sachverständiger der sowas machen darf hätte dann auch festgestellt dass es dand ein Problem gibt mit der fehlenden LWR.
    Aber wie schon erwähnt : nur weil etwas eigetragen ist bedeutert dass noch lange nicht dass es wirklich in Ordnung und zulässig ist.
    Hilft dir also auch nix bei der Hautpuntersuchung


    Grüße


    Thomas



  • hallo alle...
    also entweder ich nehme drogen, aber ich hab ein anderes gutachten von kw.


    10. Die Verwendung der Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen die mit Niveauausgleich ausgerüstet sind.


    13. Die Niveauregulierung und der DTC Sensor sind in der höchsten Stellung wie vom Fahrwerkshersteller vorgeschrieben zu arretieren


    steht bei mir



    unter
    http://kwshop.de/index.php?pag…g=26&pg=160&page=1&sort=_


    steht:
    9. Die Niveauregulierung muss stillgelegt werden


    und hier
    http://docs.kwsuspension.de/eah68620020.pdf
    ist es auf der letzten seite sogar beschrieben...


    aber das krasseste ist, dass bei diesem gutachten wirklich drinnsteht, dass das an fahrzeugen mit niveau nicht zulässig ist
    http://docs.kwsuspension.de/ga07-2681.pdf
    in meinem gutachten mit einer anderen nummer stehts anders drinn.
    liegts am competition fahrwerk?


    dubiosssssssssss



    beste grüsse


    diki

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