Zitat von ZweifelM5
Bei einem guten Bekannten hier hat die Zuger MFK doch allen Ernstes behauptet, dass seine ORIGINAL-Kupplung eines E34 M5 3.6 1989 nicht OK sei, da sie so streng/schwer ist, dass nicht JEDE Person sie bedienen könnte und somit illegal sei und ausgewechselt werden müsste
Erst nachdem der Besitzer nachgewiesen hatte, dass dieses Teil so Original ist und gemäss Typengenehmigung damals so OK war, war die MFK bereit, den OK-Stempel zu setzen
Die Kupplung wurde akzeptiert, als ich beim zweiten Termin persönlich erschienen war. Fünf Minuten lang musste ich dem Herrn erklären, dass es sich nicht um einen Hydraulikdefekt handle, sondern um eine völlig intakte, originale Kupplung.
Die Felgen wurden beanstandet, bevor der Herr nach einem Eintrag im FZ- Ausweis geschaut hatte. Und erst nach langen Diskussionen wurde dieser Punkt widerwillig von der Mängelliste gestrichen.
Rost hatte er keinen gefunden. Deshalb musste mein Mech zurück in die Werkstatt und die Seitenschweller abbauen, zwecks erweiterter Rostsuche.
Irgendwo in der Frontbeleuchtung hätten LED- Lampen sein sollen. Der Mech musste alle Leuchtmittel ausbauen um das Gegenteil zu beweisen.
Am Auspuff war auch noch irgendwas... usw.
Gruss
Andi