Beiträge von Hitman86

    Ist die mittlere Spurstange vom E32 nicht einfach länger, weil der E32 eine breitere Spur hat? Bei identischen Spurstangen und identischem Lenkhebel muss ja irgendwas die Spurweite ausgleichen.


    Die mittlere Spurstange wird doch auch durch die zwei Drehpunkte parallel zur Achse geführt und dürfte demnach keine Auswirkung aufs Lenkverhalten haben.

    Hi


    ich meine mal gelesen zu haben, dass in den Hydraulikleitungen Druckminderer eingebaut sind und ohne diese Schwingungen entstehen können. Hast du den alten Schlauch noch? Schau mal ob dort ein Druckminderer verbaut war.

    5/H ist die Typbezeichnung beim KBA. Der E28 ist Typ 5/1, der E34 ist 5/H und der E39 ist Typ 5/D. Weil es ein M-Modell ist, wird er als M5/H gelistet. Das wird wohl mal jemand von BMW so festgelegt haben.

    Eine Korrektur zum oben geschriebenen:


    7909 / 302 sind teilw. Limos und Tourings

    7909 / 304 sind tatsächlich nur Tourings


    m5tourreg

    Ich habe dir eine Mail geschickt.


    Du hast doch eine Art Datenbank für die M5 Tourings aufgebaut? Welche Daten fehlen dir denn jetzt noch? Geht es dir um die reine Zuordnung, welche Fahrzeuge noch angemeldet sind? Hast du denn zu den Fahrzeugen größtenteils auch Bilder von den Fahrzeugscheinen?

    Hier kann ich dir leider nicht wirklich weiter helfen.

    1) HSN 0575/TSN 000 = ?

    = wie kann man die Zahlen für ein bestimmtes Modell herausfiltern ?

    = die früh produzierten E34 M5touring wurden mit einer Einzel-Zulassung registriert

    unter HSN 0575/TSN 000 - wieviele ?? bis wann, Datum oder FGN ?

    Die Frage wird sich nur schwer beantworten lassen, da es schlichtweg niemand mehr wissen wird bzw. kann.

    Wenn die ersten E34 M5 Touring per Einzelabnahme in Betrieb gekommen sind, wäre es grundsätzlich mal interessant von einem solchen Fahrzeug mal den Fahrzeugschein zu sehen.


    Die vom KBA veröffentlichte Statistik läuft rein über die Schlüsselnummern. Fahrzeuge deren TSN ausgenullt sind, entsprechen, wie bereits oben geschrieben, keinem genehmigten Typ. Wenn die M-GmbH ihre ersten M5's (Limousinen) auf der Basis von AG-Modellen aufgebaut hat und dann per Einzelabnahme in Verkehr gebracht hat (was sehr wahrscheinlich ist), dann sind diese Fahrzeuge als 0575 / 000 geschlüsselt. Beim M5 Touring hast du bereits geschrieben, dass die ersten Fahrzeuge derart in Verkehr gekommen sind. Alleine diese Fahrzeuge auseinanderzuhalten wäre nur mit Unterlagen von BMW möglich. Hier existiert aber scheinbar nichts mehr.

    Nun kommt hinzu, dass jedes Fahrzeug, welches aus dem Ausland importiert wurde und hier per Einzelabnahme abgenommen wurde und nun ebenfalls unter 0575 / 000 läuft. Dabei handelt es sich dann oftmals auch um nicht in Deutschland ausgelieferte Fahrzeuge.


    Durch den Wechsel des Firmennamens und der damit verbundenen Schlüsselnummernänderung von 0575 auf 7909 könnten sogar Fahrzeuge komplett falsch gelistet sein. Beispiel:


    Ein 7909er M5 (Limo oder Touring) kommt aus dem Ausland nach Deutschland und wird zur Abnahme vorgestellt. EZ-Datum ist z.B. der 24.12.1994 (Weihnachtsgeschenk ;) )

    Das Fahrzeug wäre ein 7909 302 oder 304, wenn nach dem 1.9.1993 hergestellt. Wäre er vorher hergestellt, wäre es ein 0575. Das ist bei der Einzelabnahme i.d.R. nicht zweifelsfrei festzustellen, welche Herstellerschlüsselnummer dann eingetragen wird würde wahrscheinlich von den vorliegenden Daten abhängen.

    D.h. theoretisch könnte in so einem Fall unter 7909 / 000 auch eine 3,6er Limo in Verkehr kommen. Das würde a.) niemanden auffallen, wäre b.) ein rein formeller Fehler und ist c.) für die Zulassung und den Betrieb absolut irrelevant. Solche Fahrzeuge könnte man m.E. nur über die FIN identifizieren.


    Zitat

    2) M5 3,8 0575/307 Limo/Touring S38 = 151 st

    = wie kann man die Limos von den Tourings trennen ??

    Bei vollständig geschlüsselten Fahrzeugen könnte ggf. eine Trennung möglich sein, wenn der Fahrzeugschein oder zumindest die Schlüsselnummer mit Variantennummer vollständig vorliegt.




    Wenn ich das richtig sehe ist hier die Auflistung vom KBA nicht ganz richtig. M.E. sind 7909 302 sowohl Limo als auch Touring-Modelle.

    7909 304 sind Limo als auch Touring mit Compound Bremse und 18" Bereifung.



    Zitat

    Zuletzt, „last but not least”, wie kann man mit Hilfe der FGN

    feststellen ob ein bestimmtes Fahrzeug noch in der BRD

    zugelassen ist oder zuletzt war ??

    Das kann leider nur die Zulassungsstelle. Es gibt eine Datenbank, in der sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge geführt werden. Aber leider kommt man da als Privatmann nicht heran.




    Wäre es möglich, dein PN-Fach zu leeren? Ich kann dir leider noch immer keine Nachrichten schicken.

    Die Umstellung der Schlüsselnummer ist durch die Umbenennung der BMW Motorsport GmbH in BMW M GmbH erfolgt.

    Wenn der Hersteller ein Fahrzeug herstellt und beim KBA registriert ist, erhält er vom KBA auch eine Herstellerschlüsselnummer sowie eine Versionsschlüsselnummer. Weiterhin gibt es eine Variantennummer, mit der z.B. Ausstattungsvarianten erfasst werden können (z.b. müsste 0575 / 304 001 ohne und 0575 / 304 002 mit AHK gewesen sein). Das kann der Hersteller aber selber festlegen, inwiefern sich die Varianten unterscheiden. In der ABE des Herstellers wird das Fahrzeug dann entsprechend beschrieben. Um Änderungen im Laufe der Bauzeit zu erfassen gibt es Nachträge, wo diese Änderungen erfasst und genehmigt werden. Allerdings gelten die Nachträge teilw. auch für die vorherigen ausgelieferten Varianten, sodass es nahezu unmöglich ist, nachzuvollziehen, welche Änderungen zu welcher Zeit stattgefunden haben.


    Ein Beispiel:


    0575 / 304 entspricht dem M5 3,6 wie er ursprünglich genehmigt wurde (ABE F022). Hier gibt es die 9J Bereifung an der Hinterachse nicht. Auch die Rücksitzbank ist nur als 4-Sitzer beschrieben.


    0575 / 306: Hier gibt es u.a. die 9J Felgen und die Rücksitzbank für 3 Leute, also 5 Sitzer.


    Demnach müsste es laut Typschlüsselnummer folgendermaßen sein:


    0575 / 304 = nur 8J Felgen und 4 Sitze.

    0575 / 306 = 8J und 8/9J Felgen und 4 oder 5 Sitzer.


    Der Hersteller darf aber die genehmigten Änderungen der Nachträge auch für die vorherigen Versionen übernehmen. Aus diesem Grund werden oft zusätzliche Varianten eingeführt. Im oben genannten Beispiel gibt es:


    0575 / 304 001 bis 0575 / 304 004 --> nur mit 4 Sitzplätzen

    ab 0575 / 304 005 gibt es die 5-sitzige Sitzbank allerdings auch beim Typschlüssel 304, obwohl mit dem Nachtrag die 0575 / 306 genehmigt wurde. Die 9J-Felgen gibt es hingegen nur beim 0575 / 304 011. Beim 0575 / 306 sind die 9J Felgen und die 5-Sitzer Sitzbank aber immer dabei, da sie mit dem Änderungsstand der ABE genehmigt wurden.


    Wieso es aber noch 304er mit der 9J Felge und der 5-Sitzer Sitzbank gibt, wird man nur erraten können. BMW hat darüber scheinbar keine verwertbaren Informationen mehr. Meine Vermutung wäre, dass bereits vor der Nachtragsänderung produzierte Fahrzeuge ohne ausgestellten Brief die Neuerungen aus dem Nachtrag zumindest auf dem Papier eingetragen bekommen haben, um eine problemlose Nachrüstung zu ermöglichen. Demnach wären theoretisch alle 304er ohne 9J-Felge und ohne 5-sitzer-Bank ausgeliefert worden. Blöderweise entspricht das Erstzulassungsdatum nicht dem Produktionsdatum, sodass eine Überprüfung nur schwer möglich ist (nur über FIN i.V.m. Fahrzeugschein). Es kann natürlich auch sein, dass die Typschlüsselnummern parallel gebaut wurden, kann ich mir aber fast nicht vorstellen. Den 0575 / 306 gibt es z.B. nur als S38B36, während der 307 immer ein S38B38 war. Hier gab es also keine nachgeschobenen Varianten vom 306 mit S38B38. Und soweit ich weiß wurden S38B36 und S38B38 für den deutschen Markt nicht parallel gefertigt.


    Um jetzt zu der Ausgangsfrage zurück zu kommen:


    Von der Theorie her:


    0575 / 304 = S38B36 mit nur 8J Felgen und 4-Sitzer

    0575 / 306 = mit 9J-Felge und 5-Sitzer

    0575 / 307 = S38B38 und EDC-Fahrwerk


    7909 / 302 = Ab 1.9.1993: Umbenennung der BMW Motorsport GmbH in BMW M GmbH, Schlüsselnummern ändern sich von 0575 zu 7909 (Einführung Beifahrerairbag)

    7909 / 304 = geänderte Bremsanlage (=Compound Bremse) und 18Zoll Räder


    Fahrzeuge die 0575 / 000 bzw. 7909 / 000 geschlüsselt sind, sind entweder:

    - Fahrzeuge aus dem Ausland, die per Einzelabnahme in Verkehr gekommen sind.

    - Fahrzeuge, die keinem genehmigten Typ entsprochen haben und per Einzelabnahme in Verkehr gekommen sind (z.B. Versuchsträger)

    - Fahrzeuge, die technisch derart verändert worden sind, dass sie dem genehmigten Typ nicht mehr entsprechen (z.B. Motorumbau oder ähnliches)

    Hier kann es aber auch vorkommen, dass bei der Abnahme durch Unwissenheit des Prüfers 0575 Fahrzeuge als 7909 geschlüsselt wurden oder umgekehrt.


    Vom Grundsatz her könnte man also sagen, alle Fahrzeuge, die nach dem 1.9.1993 produziert wurden bzw. alle Fahrzeuge mit Beifahrerairbag müssten 7909 geschlüsselt sein. Wenn dem so wäre müsste man über die FIN nachschauen, welche Fahrzeuge vor oder nach dem 1.9.1993 produziert worden sind.

    Das ist aber wie gesagt nur ein theoretischer Ansatz. Durch das oben genannte Beispiel mit den verschiedenen Varianten könnte es vielleicht auch Fahrzeuge vor dem 1.1.1993 geben, die einen Beifahrerairbag haben oder Fahrzeuge die nach dem 1.9.93 als 0575 produziert wurden. Was damals in der Praxis gemacht wurde kann heute wahrscheinlich keiner mehr nachvollziehen. Sicherlich gibt es aber Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1993 zugelassen wurden und mit 0575 geschlüsselt sind, da die Fahrzeuge ja nicht am Tag der Produktion auch bei der Zulassungsstelle vorstellig geworden sind. Das macht die Sachlage natürlich noch undurchsichtiger.



    Alles oben geschriebene bezieht sich auch nur auf in Deutschland ausgelieferte Fahrzeuge. In anderen Ländern gelten und galten andere Vorschriften.

    Das Erstzulassungsdatum ist laut Anzeige 25.5.1999. Vermutlich war da der Tausch der Karosserie?

    Mit dem Erstzulassungsdatum müsste er zumindest auf Euro 2 umgerüstet sein, um damit in Deutschland noch eine Zulassung zu erhalten.

    Beim Pole-Position handelt es sich um einen geprüften Sitz. Die Problematik eines wegfallenden Seitenairbags stellt sich im E34 nicht. Auch die Insassenschutzrichtlinie greift hier noch nicht. Demnach ist die Übernahme des Sitzes an sich kein Problem.

    Die Gutachten für die alten Sitze können die Prüfer bei Bedarf einsehen. Durch die Gutachten sind theoretisch alle Teile an sich geprüft worden. Die Eintragung der Kombination ist dann per Einzelabnahme möglich, wenn die serienmäßigen Gurtverankerungspunkte und Sitzbefestigungspunkte genommen werden. Im Zweifelsfall würde ich bei einer Firma nachfragen die Motorsport-Abnahmen anbietet. Die Prüfer kennen sich im Bereich Sitz- und Gurtumrüstungen eigentlich gut aus.

    Hier eine kurze Info in Bezug auf mein Problem:

    Es war reine WILLKÜR des individuellen Mitarbeiters vor Ort. Ich war nun bei einer anderen Niederlassung des LBV und mit etwas Charme am Tisch und dennoch dem fehlenden „Standgeräusch“ – aber mit ABE-Ausdruck – funktionierte es!

    Da kam bei mir glatt Freude auf!


    Danke euch allen für die Unterstützung und Hilfestellungen!!!

    Schön das es geklappt hat :)


    Wenn in der ZB1 Werte fehlen, wie beispielsweise das Standgeräusch, hat das nichts mit Willkür des Mitarbeiters zu tun. Er benötigt diese Werte zwingend zum Anmelden. Wenn er mit dieser Begründung nach einem COC oder in dem Fall nach einer ABE fragt und die Papiere ohne Gutachten vom TÜV ausstellt ist das schon sehr entgegenkommend, schließlich unterschreibt er dafür, dass die Angaben plausibel sind ;)

    Bevor es EG-Typen gab war für den Hersteller nur interessant, ob das Fahrzeug bei Auslieferung dem deutschen Typ gleicht oder nicht. Wenn ja, wurde es nach deutscher Vorgabe gebaut und erhielt meistens auch die ABE auf dem Typenschild. Bei einer Auslieferung nach England dürften zumindest mal die Scheinwerfer für den Linksverkehr ausgelegt gewesen sein. Damit entspricht das Fahrzeug nicht der deutschen ABE und hat dementsprechend auch keinen Vermerk auf dem Typenschild.


    Diese Vorgehensweise hat sich dann mit dem COC-Papier geändert. Da die Fahrzeuge für eine generelle europäische Zulassung gebaut und entwickelt wurden, werden in der "europäischen Zulassung" z.B. für England Scheinwerfer für Rechts- und Linksverkehr genehmigt. Die Betriebserlaubnisnummer ist dann bei Auslieferung in jedes europäisches Land vorhanden. Eigentlich eine super Sache, erleichtert die erneute Anmeldung in Deutschland erheblich.

    Wenn das Fahrzeug 2017 eine deutsche Zulassung bekommen hat, existiert eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug. Gem. §21 StVZO:


    "

    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

    (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes[1] vorzulegen. [...]



    (1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.


    "


    Das Fahrzeug kam aus Italien, ggf. ohne deutsche ABE (darüber gibt das Typschild Klarheit). Nach dem Import in Deutschland und vor der Ausstellung der ZB1 durch die Zulassungsstelle, die ja vorliegt, ist zwangsläufig eine Abnahme nach §21 StVZO beim TÜV erfolgt. Andernfalls kann die Zulassungsstelle keine Papiere erstellen. Mit dem Ausstellen der Fahrzeugpapiere erteilt die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis (in diesem Fall eine Einzelbetriebserlaubnis) für das Fahrzeug (siehe §21Abs.1). Eine erneute Einzelbetriebserlaubnis darf die Zulassungsstelle nach §21 Abs2 nur dann anordnen, wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach §19.2 erloschen ist.


    Ist das nicht der Fall, ist die Zulassungsstelle nach §3 FZV verpflichtet, das Fahrzeug zuzulassen.


    Wenn die Zulassungsstelle sich weigert, würde ich von denen eine schriftliche Begründung verlangen.


    Das fordern eines COC Papiers für ein Fahrzeug mit EZ von Januar 1992 macht übrigens wenig Sinn. Die Richtlinie für die europäische Typgenehmigungen für M1 Fahrzeuge ist mit der Rili. 92/53/EG erst am 2.7.92 in Kraft getreten. Januar 1992 gab es schlichtweg keine rechtliche Grundlage für ein COC-Papier.


    Ich kann die Sachlage allerdings auch nur nach dem geschilderten Beurteilen. Bei weiteren Problemen kannst du mich auch gerne per PN kontaktieren.



    Viel Erfolg bei der Zulassung :)





    Hi


    war der Wagen länger als 7 Jahre abgemeldet? In dem Falle ist in manchen Zulassungsbezirken eine erneute Vollabnahme notwendig, da die Zulassungsdaten aus den Archiven der Zulassungsstelle gelöscht werden. Die Regelung wurde soweit ich weiß inzwischen gekippt, sodass eine normale Hauptuntersuchung ausreichend ist, aber bei manchen Zulassungsstellen wird das nicht akzeptiert. In dem Fall zu TÜV / Dekra und Vollabnahme durchführen lassen.


    Ein COC-Papier gibt es meines Wissens für den M5 nicht. Bei meinem 3.6er gab es noch keines und soweit ich weiß hat BMW die erst 1994 / 1995 eingeführt. BMW sollte in diesem Falle aber in der Lage sein, eine Datenbestätigung vorzulegen. Diese kann allerdings kostenpflichtig sein.


    Wenn das Fahrzeug wirklich ein Fahrzeug mit deutschen Spezifikationen ist, steht auf dem Typenschild die ABE-Nummer aufgedruckt. Diese müsste beim 3.8er auch die F022 sein, wie beim 3.6er. Ab Nachtrag 3 vom 08.01.1992 ist der 3.8er Motor erfasst. Schlüsselnummer müsste je nach Baujahr die 0575 307 oder die 7909 302 sein. Mit den Daten sollte der Prüfer alle relevanten Daten für die Vollabnahme entnehmen können.


    Sofern ein deutscher Fahrzeugschein und Brief vorliegt, diesen mit zur Vollabnahme nehmen. Das sollte den Prüfern i.d.R. auch reichen.

    Hi


    ich habe hier eine kompetente Landmaschinenwerkstatt, die mir das anfertigt bzw. anfertigen kann. Die stellen auch Leitungen für Arbeitsmaschinen bis 700bar her.


    Dauert allerdings ein wenig, ich wohne hier in der Nähe vom Ahrtal und die Firma hat auch einen Teil der Flut abbekommen.

    Ich habe mich damals bei der Firma GK gemeldet. Mit wurde gesagt die Pumpe wäre weiterhin lieferbar und wird über Stahlgruber oder PV Automobile vertrieben. Ich habe über einen anderen Zulieferer noch zwei von INA bekommen (INA, 538017710).


    Auf jeden Fall die Alte nicht wegwerfen, notfalls kann man versuchen sie zu überholen ;)