Ich hätte da mal eine Frage = kann man herausfinden
bis / ab welche FGN der Übergang stattfand von
BMW Motorsport GmbH (0575) auf BMW M GmbH (HSN 7909) ??
-
Stand 01.01.2019 - E34
BMW Motorsport GmbH:
HSN 0575/TSN 000 = ?
M5 3,5 0575/304 Limo S38 = 44 st
M5 3,6 0575/306 Limo S38 = 153 st
M5 3,8 0575/307 Limo/Touring S38 = 151 st
BMW M GmbH:
M5 3,8 7909/302 Limo S38 = 52 st
M5 3,8 7909/304 Touring S38 = 2011: 22st, 2012: 22st, 2019: 18 st.
Alles anzeigen
Die Umstellung der Schlüsselnummer ist durch die Umbenennung der BMW Motorsport GmbH in BMW M GmbH erfolgt.
Wenn der Hersteller ein Fahrzeug herstellt und beim KBA registriert ist, erhält er vom KBA auch eine Herstellerschlüsselnummer sowie eine Versionsschlüsselnummer. Weiterhin gibt es eine Variantennummer, mit der z.B. Ausstattungsvarianten erfasst werden können (z.b. müsste 0575 / 304 001 ohne und 0575 / 304 002 mit AHK gewesen sein). Das kann der Hersteller aber selber festlegen, inwiefern sich die Varianten unterscheiden. In der ABE des Herstellers wird das Fahrzeug dann entsprechend beschrieben. Um Änderungen im Laufe der Bauzeit zu erfassen gibt es Nachträge, wo diese Änderungen erfasst und genehmigt werden. Allerdings gelten die Nachträge teilw. auch für die vorherigen ausgelieferten Varianten, sodass es nahezu unmöglich ist, nachzuvollziehen, welche Änderungen zu welcher Zeit stattgefunden haben.
Ein Beispiel:
0575 / 304 entspricht dem M5 3,6 wie er ursprünglich genehmigt wurde (ABE F022). Hier gibt es die 9J Bereifung an der Hinterachse nicht. Auch die Rücksitzbank ist nur als 4-Sitzer beschrieben.
0575 / 306: Hier gibt es u.a. die 9J Felgen und die Rücksitzbank für 3 Leute, also 5 Sitzer.
Demnach müsste es laut Typschlüsselnummer folgendermaßen sein:
0575 / 304 = nur 8J Felgen und 4 Sitze.
0575 / 306 = 8J und 8/9J Felgen und 4 oder 5 Sitzer.
Der Hersteller darf aber die genehmigten Änderungen der Nachträge auch für die vorherigen Versionen übernehmen. Aus diesem Grund werden oft zusätzliche Varianten eingeführt. Im oben genannten Beispiel gibt es:
0575 / 304 001 bis 0575 / 304 004 --> nur mit 4 Sitzplätzen
ab 0575 / 304 005 gibt es die 5-sitzige Sitzbank allerdings auch beim Typschlüssel 304, obwohl mit dem Nachtrag die 0575 / 306 genehmigt wurde. Die 9J-Felgen gibt es hingegen nur beim 0575 / 304 011. Beim 0575 / 306 sind die 9J Felgen und die 5-Sitzer Sitzbank aber immer dabei, da sie mit dem Änderungsstand der ABE genehmigt wurden.
Wieso es aber noch 304er mit der 9J Felge und der 5-Sitzer Sitzbank gibt, wird man nur erraten können. BMW hat darüber scheinbar keine verwertbaren Informationen mehr. Meine Vermutung wäre, dass bereits vor der Nachtragsänderung produzierte Fahrzeuge ohne ausgestellten Brief die Neuerungen aus dem Nachtrag zumindest auf dem Papier eingetragen bekommen haben, um eine problemlose Nachrüstung zu ermöglichen. Demnach wären theoretisch alle 304er ohne 9J-Felge und ohne 5-sitzer-Bank ausgeliefert worden. Blöderweise entspricht das Erstzulassungsdatum nicht dem Produktionsdatum, sodass eine Überprüfung nur schwer möglich ist (nur über FIN i.V.m. Fahrzeugschein). Es kann natürlich auch sein, dass die Typschlüsselnummern parallel gebaut wurden, kann ich mir aber fast nicht vorstellen. Den 0575 / 306 gibt es z.B. nur als S38B36, während der 307 immer ein S38B38 war. Hier gab es also keine nachgeschobenen Varianten vom 306 mit S38B38. Und soweit ich weiß wurden S38B36 und S38B38 für den deutschen Markt nicht parallel gefertigt.
Um jetzt zu der Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Von der Theorie her:
0575 / 304 = S38B36 mit nur 8J Felgen und 4-Sitzer
0575 / 306 = mit 9J-Felge und 5-Sitzer
0575 / 307 = S38B38 und EDC-Fahrwerk
7909 / 302 = Ab 1.9.1993: Umbenennung der BMW Motorsport GmbH in BMW M GmbH, Schlüsselnummern ändern sich von 0575 zu 7909 (Einführung Beifahrerairbag)
7909 / 304 = geänderte Bremsanlage (=Compound Bremse) und 18Zoll Räder
Fahrzeuge die 0575 / 000 bzw. 7909 / 000 geschlüsselt sind, sind entweder:
- Fahrzeuge aus dem Ausland, die per Einzelabnahme in Verkehr gekommen sind.
- Fahrzeuge, die keinem genehmigten Typ entsprochen haben und per Einzelabnahme in Verkehr gekommen sind (z.B. Versuchsträger)
- Fahrzeuge, die technisch derart verändert worden sind, dass sie dem genehmigten Typ nicht mehr entsprechen (z.B. Motorumbau oder ähnliches)
Hier kann es aber auch vorkommen, dass bei der Abnahme durch Unwissenheit des Prüfers 0575 Fahrzeuge als 7909 geschlüsselt wurden oder umgekehrt.
Vom Grundsatz her könnte man also sagen, alle Fahrzeuge, die nach dem 1.9.1993 produziert wurden bzw. alle Fahrzeuge mit Beifahrerairbag müssten 7909 geschlüsselt sein. Wenn dem so wäre müsste man über die FIN nachschauen, welche Fahrzeuge vor oder nach dem 1.9.1993 produziert worden sind.
Das ist aber wie gesagt nur ein theoretischer Ansatz. Durch das oben genannte Beispiel mit den verschiedenen Varianten könnte es vielleicht auch Fahrzeuge vor dem 1.1.1993 geben, die einen Beifahrerairbag haben oder Fahrzeuge die nach dem 1.9.93 als 0575 produziert wurden. Was damals in der Praxis gemacht wurde kann heute wahrscheinlich keiner mehr nachvollziehen. Sicherlich gibt es aber Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1993 zugelassen wurden und mit 0575 geschlüsselt sind, da die Fahrzeuge ja nicht am Tag der Produktion auch bei der Zulassungsstelle vorstellig geworden sind. Das macht die Sachlage natürlich noch undurchsichtiger.
Alles oben geschriebene bezieht sich auch nur auf in Deutschland ausgelieferte Fahrzeuge. In anderen Ländern gelten und galten andere Vorschriften.