des is ne verdammte schönheit man! eines der geilsten autos die ich kenne!
Das ist doch mal ein netter Anblick..
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§21 ???
Sorry für meine Bildungslücke!
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hehe hab mich nur net getraut zu fragen..
is des net des rechtsfahrgebot? -
Hatte ich vermutet ... bin mir aber net sicher!!!
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§21 der StVZO:
Zitat§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsstelle bezogen werden. In dem Brief muß ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt haben, daß das Fahrzeug richtig beschrieben ist und den geltenden Vorschriften entspricht; hat der amtlich anerkannte Sachverständige dies nicht im Brief, sondern in einem besonderen Gutachten bescheinigt, so genügt die Übertragung des Gutachtens in den Brief, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) bescheinigt hat, daß die Eintragungen im Brief mit dem Gutachten übereinstimmen. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein.
Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr
$21 der StVO:
Zitat§21 Personenbeförderung
(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen,
auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.
(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr.
So, nun schaut, was euch besser gefällt
Grüßle,
JudgeMan
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STVZO war scho richtig, allerdings hätte es gereicht, wennde einfach nur "Vollabnahme" geschrieben hättest :))
Grüssle
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ah !!!!!!!!
jetzt kann ich auch was sehen, also der 7er von Mad wär genau mein Ding aber sowas von genau ich glaub ich muss weg....... -
@ Kons : mir wäre der S70/3 lieber
Der 5.7er Alpina hat mir schon immer gefallen, war mir aber immer zu teuer
Außerdem steht er genauso wie die Corvette und der SL in dem Ruf, eine Nuttenschaukel zu sein
Das hat mich auch noch zusätzlich daran gestört.
Harry
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ja un dann is es halt ne nuttenschaukel! is doch egal was die anderen denken, wenn er spass macht, wieso nicht.. natürlich braucht man das geld dazu
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Schon richtig - will ja auch einen. Nur das Konto macht nicht mit
Alpina 5.7 ist halt ein Traum.
Harry
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haben gestern ein paar alpinas gesehen.. oh hell.. soo geil!
ein e34 und einen e39 B10 V8 -
den E30 B6 3.5 hast vergessen! Cabrio.
und den alten 6er ... auch 3.5, wenn ich mich recht erinnere.
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e30 M5 hab ich auch vergessen!
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Zitat
Original geschrieben von caine.esco
e30 M5 hab ich auch vergessen!Ich glaub da bringste was durcheinander:
Wars ein E30 M3?
Wars ein E30 mit S38?
Wars ein E34 M5?oder wie?
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Und ich war net dabei!!!
Keiner hat mich lieb
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ha du hasch ja auch nie bock was zu machen.. un dann immer deine ausreden :))))
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He Du Wicht, wenn ich Dich in die Finger kriege
Harry
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was is dann? willst mich mim 6er verfolgen im ersten gang
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Ich schnapp meinen Dackel und reit hinterher!!!
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hehe fürn dackel hat der man nen M5 Touring.. de hammer
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