Hi,
Danke für Deine ehrlichen Worte, aber ich bilde mir nicht einfach ein, dass ich die Leuchtweitenregulierung nicht brauche. Im offiziellen Gutachten (vom TÜV Nord!) wird keine Nachrüstung einer Leuchtweitenregelung verlangt. Ich habe das Fahrzeug mitsamt dem Gutachten beim TÜV vorgeführt und es ist alles eingetragen worden - ohne Mängel. Bei keiner der TÜV Untersuchungen danach wurde ich darauf hingewiesen und jetzt muss ich auf einmal nachrüsten (oder rückrüsten). Ganz ehrlich - so ein TÜV Gutachten ist offensichtlich nicht viel Wert. Es steht nämlich auch nicht drin, dass ich vorne eine Spurverbreiterung verbauen muss, wenn ich die Serienbereifung verwenden will. Ohne gehts aber nicht, da sonst die Reifen am Federbein anstehen. Ich frage mich wirklich, wie es zu diesem Gutachten gekommen ist. Ich bin jetzt nur der Depp, der nach TÜV Gutachten vorgegangen ist und jetzt trotzdem keinen TÜV bekommt.
Aber gut, so ist es nunmal jetzt. Ich werde mal in mich gehen und mir überlegen was ich langfristig mache (nachrüsten oder rückrüsten). Die kurzfristige Lösung ist schon klar - die kann ich auch ohne Gewissensbisse tragen, da ich den M5 nicht als Lastesel verwende. Das macht der 530d Touring viel besser.
Beste Grüße
Paule