Hier eine kurze Info in Bezug auf mein Problem:
Es war reine WILLKÜR des individuellen Mitarbeiters vor Ort. Ich war nun bei einer anderen Niederlassung des LBV und mit etwas Charme am Tisch und dennoch dem fehlenden „Standgeräusch“ – aber mit ABE-Ausdruck – funktionierte es!
Da kam bei mir glatt Freude auf!
Danke euch allen für die Unterstützung und Hilfestellungen!!!
Schön das es geklappt hat
Wenn in der ZB1 Werte fehlen, wie beispielsweise das Standgeräusch, hat das nichts mit Willkür des Mitarbeiters zu tun. Er benötigt diese Werte zwingend zum Anmelden. Wenn er mit dieser Begründung nach einem COC oder in dem Fall nach einer ABE fragt und die Papiere ohne Gutachten vom TÜV ausstellt ist das schon sehr entgegenkommend, schließlich unterschreibt er dafür, dass die Angaben plausibel sind