nationale ABE fehlt -> Keine Zulassung in Hamburg. E34 M5 S38

  • David_BMW_M5

    Reingestellt bei Tips und Tricks ?

    DA > kann man aber (wie es scheint) Dir nicht antworten ?? :/ :(

    -

    QUOTE

    Hallo liebe M-Liebhaber,

    vorab: ich bin absolut NEU in diesem Forum und aus anderen Foren weiss ich,

    dass mein Thema ggf. bis zur Ermüdung behandelt wurde.

    ABER: ich bin gerade hilflos und benötige Support – das von euch, dem einen

    oder anderen, der hier helfen kann.


    Mein e34 M5 3.8 von 01.92 war in München zugelassen … soweit alles gut.

    Nun sollte der Wagen mit nach Hamburg umziehen, mit frischem TÜV,

    KFZ-Schein … etc. alles dabei.

    Erstzulassung war in Italien und damit gab es keine nationale ABE-Eintragung

    in Brief und Schein.

    Der LBV in Hamburg verweigert die Zulassung ohne COC (gab es damals ja

    noch nicht) bzw. ohne nationale ABE.

    Nun steht die Kiste – wie illegal getuned – in der Halle.

    BMW Classic kann nicht weiter helfen. Weder München noch eine

    Classic-Niederlassung.

    BMW Tradition in München zieht gerade um und das dauert bis Ende

    des Jahres – EDV ist offline im Karton verstaut.


    Was kann ich machen? Kann jemand von euch hier helfen –

    vielleicht mit einer „nationalen ABE“ für den 3,8 Liter mit 5-Gang?

    Möchte den Wagen gerne anmelden – nicht als Statue oder

    „Installation im Raum“ stehen haben.


    Freudige Grüße sendet euch,

    David

    UNQUOTE

  • David_BMW_M5

    Wieso will BMW Offakamp (?) keine COC ausstellen ? Ist man dazu

    als Fzg-Hersteller nicht zwingend verpflichtet gemäß den EWG-Regeln ??

    Das man bei BMW ,erstmal‘ (fast) immer mit = nein, geht nicht -

    antwortet, ist ja bekannt.

    Das mit BMW Classic und dem Umzug ist ja auch mal wieder eine

    totale Katastrophe aber für einen KFZ-Hersteller kaum eine Entschuldigung

    seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen.

    -

    Warst Du denn schon mal in Kontakt mit der ///M-GmbH ?

    Weil FZG-Hersteller (mit HSN Nummer bei der KBA) ist ja für

    Deinen E34 M5 vermutlich die BMW Motorsport GmbH ?

    -

    Hoffentlich bekommst Du hier im Forum noch weitere Tips und Hinweise.

    Einen FZG-Import von einem E34 M5/M5touring aus einem EWG-Land haben

    hier ja schon einige durchgezogen.,) und Dein E34 M5 war nach Italien

    schon mal in München zugelassen ?? Was ist DANN das Problem bei einem

    Umzug innerhalb DE ? oder ist der ,Freistaat Bayern‘ aktuell jetzt schon

    EWG-Ausland ???? ,),)

    -

    Can I get the COC BMW for free?

    The BMW manufacturer, who has the correct dataset for the COC,

    charges a price for every print of the COC. Therefore there is always

    a price for COC.

  • m5tourreg

    Ich danke dir für deinen Kommentar und die Tipps! Bei der ///M GmbH hatte ich eine Mail gesendet - an den Kunden Support. Antwort steht noch aus … Montag klemme ich wieder an die Motorsport-Leute. Diesmal per Telefon …

    Das ist nun auch die einzige Chance, neben einer 21er Abnahme speziell „für Hamburg“.

    -> in MUC lief der Wagen easy zugelassen – nach Italien – mit TÜV-Vollabnahme. Wohl aber ohne das „Datenblatt“.

    Standard-TÜV ist nun wieder neu, Schein und Brief – alles da, alles in Hamburg vorliegend.

    Mal sehen, wie es ausgeht mit der „verbreiterten GFK-Corvette aus '92 ohne korrekte Papiere“ 😉

  • David_BMW_M5

    Gerne und nachträglich noch ,herzlich willkommen im Forum‘.👍

    Nur, mir ist jetzt nicht mehr so recht klar, was eigentlich noch Dein

    Problem für die TÜV Abnahme ist ?😮

    - COC Certificate Of Conformity - solltest Du von BMW bekommen,

    wird aber wohl auch im Netz angeboten !?

    https://transportstyrelsen.se/…oll/coc-pb/bmw-1-fram.jpg

    - „Datenblatt“ ? Fahrzeugdaten - vehicle specification sheet

    = sollte kein Problem sein zu bekommen (zur Not von mir😮😉).

  • m5tourreg

    Ich danke dir für das Willkommen 😂 und ich freue mich, dieses Forum entdeckt zu haben. Gibt es ja schon längere Zeit. Ging an mir vorbei – bis jetzt.

    Der TÜV ist neu aus München. Also hier ist alles gut.

    Das Problem sind nur die Zulassungs-Mitarbeiter am Tisch des LBV.

    Die wollen nämlich alle Daten in den neuen Schein eintragen. Dazu benötigen sie dieses Datenblatt zu meinem „KFZ-Typ“.

    Das soll angeblich alles sein …

    Datenblatt (nationale ABE Deutschland)* zum S38 gibt es von BMW nicht – jedenfalls nicht telefonisch oder per Mail.

    War da mit 4 Personen im Austausch …

    Alle sagen: „Archiv“

    Archiv sagt: „Umzug, erreichbar ab Ende 2021“ das aber verzögert.

    Falls du da etwas hast … 😻


    * das sind die O-Töne der Fachleute vom LBV in HH.

  • Hallo Andrew,

    danke dir für die Teilnahme ;)

    Teil I und II liegen vor. Ebenso alter TÜV nach Re-Import. Plus aktueller TÜV vom August.

    Im Schein sind die relevanten Felder angeblich bzw. lediglich mit „-„ gekennzeichnet.

    Mittwoch habe ich wieder einen Termin beim LBV. Dann will ich den Chef sprechen! 😂

  • Hallo David,

    Mach aber bitte Fahrgestellnummer und Adresse unkenntlich.

    MfG Andrew

    Hej Andrew. Adresse ,ok‘ aber warum FGN/VIN (die letzten 7) ?

    Ohne die kann ich nicht helfen, falls BMW FZG Daten überhaupt

    helfen in diesem speziellen Fall ?😮😧

    HSN 0575 TSN 0000 (oder welche Nummer hier ? weil, wenn

    da was steht, sollte doch alles klar sein ??).

  • Hi


    war der Wagen länger als 7 Jahre abgemeldet? In dem Falle ist in manchen Zulassungsbezirken eine erneute Vollabnahme notwendig, da die Zulassungsdaten aus den Archiven der Zulassungsstelle gelöscht werden. Die Regelung wurde soweit ich weiß inzwischen gekippt, sodass eine normale Hauptuntersuchung ausreichend ist, aber bei manchen Zulassungsstellen wird das nicht akzeptiert. In dem Fall zu TÜV / Dekra und Vollabnahme durchführen lassen.


    Ein COC-Papier gibt es meines Wissens für den M5 nicht. Bei meinem 3.6er gab es noch keines und soweit ich weiß hat BMW die erst 1994 / 1995 eingeführt. BMW sollte in diesem Falle aber in der Lage sein, eine Datenbestätigung vorzulegen. Diese kann allerdings kostenpflichtig sein.


    Wenn das Fahrzeug wirklich ein Fahrzeug mit deutschen Spezifikationen ist, steht auf dem Typenschild die ABE-Nummer aufgedruckt. Diese müsste beim 3.8er auch die F022 sein, wie beim 3.6er. Ab Nachtrag 3 vom 08.01.1992 ist der 3.8er Motor erfasst. Schlüsselnummer müsste je nach Baujahr die 0575 307 oder die 7909 302 sein. Mit den Daten sollte der Prüfer alle relevanten Daten für die Vollabnahme entnehmen können.


    Sofern ein deutscher Fahrzeugschein und Brief vorliegt, diesen mit zur Vollabnahme nehmen. Das sollte den Prüfern i.d.R. auch reichen.

  • Hitman86

    Hi Hitman, vielen Dank für deine Nachricht und die Details.

    Es handelt sich um einen S38 mit EZ in 01.92 in Italien … die erste Zulassung in Deutschland fand 2017 in München statt.

    Das durch den Vorbesitzer und das lief alles ohne Probleme. Teil I und II liegen mir vor – ebenso der TÜV-Bericht aus 2017 und der aktuelle TÜV aus 08.21.

    Aktuell bin ich in Hamburg und der Wagen steht abgemeldet in München – ich kann also nur die Papiere beim LBV vorlegen.

    So war es angedacht: Anmelden, Schilder drucken und ab nach MUC …


    Eine Vollabnahme für HH, nachdem der Wagen bereits zugelassen war, erschien mir bisher unlogisch.

  • Hallo,


    nach meinen Erfahrungen steht die ABE-Nr.: (F022) nicht immer, bzw. sehr selten auf dem Typenschild. Auf meinem jedenfalls nicht.


    Meiner ist aus UK importiert und ich habe noch das Datenblatt, was ich damals von BMW Classic angefordert hatte. Wenn Du mir die E-Mail (über PN) zukommen lässt, kann ich Dir das schicken.


    Da sind alle relevanten Daten wie sie im Fahrzeugschein aufgeführt inkl. ABE Nummer.

  • Wenn das Fahrzeug 2017 eine deutsche Zulassung bekommen hat, existiert eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug. Gem. §21 StVZO:


    "

    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

    (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes[1] vorzulegen. [...]



    (1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.


    "


    Das Fahrzeug kam aus Italien, ggf. ohne deutsche ABE (darüber gibt das Typschild Klarheit). Nach dem Import in Deutschland und vor der Ausstellung der ZB1 durch die Zulassungsstelle, die ja vorliegt, ist zwangsläufig eine Abnahme nach §21 StVZO beim TÜV erfolgt. Andernfalls kann die Zulassungsstelle keine Papiere erstellen. Mit dem Ausstellen der Fahrzeugpapiere erteilt die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis (in diesem Fall eine Einzelbetriebserlaubnis) für das Fahrzeug (siehe §21Abs.1). Eine erneute Einzelbetriebserlaubnis darf die Zulassungsstelle nach §21 Abs2 nur dann anordnen, wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach §19.2 erloschen ist.


    Ist das nicht der Fall, ist die Zulassungsstelle nach §3 FZV verpflichtet, das Fahrzeug zuzulassen.


    Wenn die Zulassungsstelle sich weigert, würde ich von denen eine schriftliche Begründung verlangen.


    Das fordern eines COC Papiers für ein Fahrzeug mit EZ von Januar 1992 macht übrigens wenig Sinn. Die Richtlinie für die europäische Typgenehmigungen für M1 Fahrzeuge ist mit der Rili. 92/53/EG erst am 2.7.92 in Kraft getreten. Januar 1992 gab es schlichtweg keine rechtliche Grundlage für ein COC-Papier.


    Ich kann die Sachlage allerdings auch nur nach dem geschilderten Beurteilen. Bei weiteren Problemen kannst du mich auch gerne per PN kontaktieren.



    Viel Erfolg bei der Zulassung :)





  • Bevor es EG-Typen gab war für den Hersteller nur interessant, ob das Fahrzeug bei Auslieferung dem deutschen Typ gleicht oder nicht. Wenn ja, wurde es nach deutscher Vorgabe gebaut und erhielt meistens auch die ABE auf dem Typenschild. Bei einer Auslieferung nach England dürften zumindest mal die Scheinwerfer für den Linksverkehr ausgelegt gewesen sein. Damit entspricht das Fahrzeug nicht der deutschen ABE und hat dementsprechend auch keinen Vermerk auf dem Typenschild.


    Diese Vorgehensweise hat sich dann mit dem COC-Papier geändert. Da die Fahrzeuge für eine generelle europäische Zulassung gebaut und entwickelt wurden, werden in der "europäischen Zulassung" z.B. für England Scheinwerfer für Rechts- und Linksverkehr genehmigt. Die Betriebserlaubnisnummer ist dann bei Auslieferung in jedes europäisches Land vorhanden. Eigentlich eine super Sache, erleichtert die erneute Anmeldung in Deutschland erheblich.

  • Vor der COC gab es die ABE. Kann aber in Italien anders gewesen sein. Der Kat wurde soweit ich mich erinnere dort später verpflichtend eingeführt.

    Das wäre der einzige Stolperstein und du hast damals in München Glück gehabt.

    Sonst würde ich noch bis zum Jubiläum vom Fzg warten um dann Kat-frei mit dem H am Kennzeichen durch die Gegend gondeln..

    Vorsicht, dieser Beitrag beruht auf fundamentalem Halbwissen.

    Suche: Türverkleidung ohne Holz in schwarz, Rest ist egal
    Astra F sei dank, kann ich mich um die BMWs kümmern..

  • Bevor es EG-Typen gab war für den Hersteller nur interessant, ob das Fahrzeug bei Auslieferung dem deutschen Typ gleicht oder nicht. Wenn ja, wurde es nach deutscher Vorgabe gebaut und erhielt meistens auch die ABE auf dem Typenschild. Bei einer Auslieferung nach England dürften zumindest mal die Scheinwerfer für den Linksverkehr ausgelegt gewesen sein. Damit entspricht das Fahrzeug nicht der deutschen ABE und hat dementsprechend auch keinen Vermerk auf dem Typenschild.

    Soweit die Theorie.

    Mein Fahrzeug wurde im Mai 92 für den deutschen Markt produziert. Im Juli 92 an ein BMW-Autohaus in Würzburg ausgeliefert. Dort wurde es zugelassen und dem Erstbesitzer übergeben. Es ist mit Sicherheit das originale Typenschild, da das zulässige Gesamtgewicht mit 2220kg ausgewiesen ist. Später wurde es auf 2250kg und weiter auf 2280kg erhöht. Da ich diese Historie verfolge habe ich eine Anzahl von Typenschildfotos aus dem Netz gesammelt. Bei den meisten ist die ABE nicht drauf.


    An diesen Daten erkennt man, es muss ein Touring sein. Aus diesem Grund ist es dann 1998 nach England exportiert worden. 2011 ist es dann wieder zurück importiert worden und in meine Hände gefallen.


    Die Scheinwerfereinstellung für Links und Rechtsverkehr ist in der Bedienungsanleitung beschrieben und lässt sich leicht durchführen.

  • Hitman86

    Ich danke dir für diese detaillierte Schilderung. Ich werde dein Schreiben – also den fachlichen Teil – ausdrucken und mitnehmen.

    Und wenn das Scheitern droht, sich eine ablehnende Mimik bei dem LBV-Menschen einstellt: dann will ich alles schriftlich haben.

    Oder den Leiter dort sprechen …


    ich werde Morgen berichten – 10:40h ist Termin.

  • Hier eine kurze Info in Bezug auf mein Problem:

    Es war reine WILLKÜR des individuellen Mitarbeiters vor Ort. Ich war nun bei einer anderen Niederlassung des LBV und mit etwas Charme am Tisch und dennoch dem fehlenden „Standgeräusch“ – aber mit ABE-Ausdruck – funktionierte es!

    Da kam bei mir glatt Freude auf!


    Danke euch allen für die Unterstützung und Hilfestellungen!!!

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