LWR nachrüsten

  • Hallo zusammen,


    da mein M5 keine Nivearegulierung mehr besitzt und wie von Haus aus eben auch keine Leuchtweitenregulierung, habe ich etwas bammel vor dem nächsten TÜV-Besucht (BJ1992).
    Ich möchte zwar langfristig die Nivearegulierung mit Samt dem EDC-Fahrwerk wieder rückrüsten, allerdings habe ich so eine Vorahnung, dass das noch etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt als mit bis zum nächsten TÜV-Besuch bleibt.


    Aus diesem Grund mal die Frage an euch, was denn alles gemacht werden muss um an den Standard-M5 Scheinwerfern eine Leuchtweitenregulierung nachzurüsten.
    Ich habe im Netz leider keine komplette Anleitung dazu gefunden. Das meiste bezieht sich außerdem auf den e30.


    Deshalb die Fragen:
    - Hat jemand von euch schon eine solche Nachrüstung hinter sich gebracht (evtl. beim Umbau auf ein Gewindefahrwerk)?
    - Besitzt der M5 die selben Scheinwerfer/Halterung wie ein 5er mit LWR?
    - Hat jemand eine vernünftige Anleitung parat?


    Schon mal Danke für eure Antworten!



    Gruß

  • Hallo,


    ich habe ein Gewindefahrwerk verbaut.
    Bei der TÜV-Eintragung wird dann (so der Prüfer will) eine Ausnahmegenehmigung beantragt, und dann steht im Schein "ohne LWR".
    Was hast du denn jetzt für ein Fahrwerk verbaut wenn´s keines mit Niveau ist?

  • Der Vorbesitzer hat Sachs m-technic Dämpfer in Verbindung mit H&R-Federn (ich glaub 30/10) eingebaut.
    Diese sind auch eingetragen. An eine Erwähnung der LWR (im Rahmen der Eintragung) kann ich mich im Moment aber nicht erinnern.
    Das werde ich heute Abend als erstes nachschauen.


    Gruß

  • Hm...
    Eigentlich sollte davon was im Gutachten stehen. Da du ja beim Verbau anderer Dämpfer zwangsläufig die Niveau stilllegen musst. Dadurch wird ja eine LWR nötig.


    Also bei meinem KW-Gewinde steht davon was im Gutachten. Das mit der LWR ist aber bei KW mit einem zusätzlichen Schreiben gelöst worden.
    Ich habe die Eintragung gerade vor mir. Und habe alle Unterlagen die ich dazu hatte meinem Prüfer gegeben. Der hatte sich dann nochmal mit KW in Verbindung gesetzt, und mir den Ablauf so erläutert.
    Alles einbauen -----> zur Einzelabnahme ---------> Prüfer macht die Unterlagen für den Antrag zur Ausnahmegenehmigung fertig ------------> Amt entscheidet (hoffentlich positiv) über die Ausnahmegenehmigung und dann wird alles zusammen Eingetragen.

  • Ok, bei einem verbauten KW-Gewinde hab ich auch schon von ähnlichem gelesen.
    Wie das bei meinem verbauten Fahrwerk ist, kann ich aber leider nicht sagen.
    Das war schon alles so, als ich das Fahrzeug gekauft habe.


    Bei den verbauten Federn sollte es sich um diese handeln:
    http://www.ebay.de/itm/like/30…oapp=true&chn=ps&lpid=106


    Das Gutachten seitens H&R müsste folgendes sein:
    http://www.h-r.com/bin/29579.pdf


    Dort steht nur etwas von "Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen"...



    Aber um nochmal auf das Thema LWR nachrüsten zurück zu kommen... hat jemand eine Idee bzw. Beschreibung?

  • Also ich habe mir das ganze mal angesehen, weil ich ja auch vor der evtl. Nachrüstung der LWR gestanden habe.


    1. Brauchst du 2x Scheinwerfer (-halter) mit LWR-Motor. Die Ohne haben meiner Erinnerung nach eine andere (kürzere) Aufnahme für einen Gewindestift.
    2. Brauchst du den ganzen Lichtkabelbaum. Da die LWR bei den normalo E34 über den Lichtkabelbaum mit Strom versorgt wird. Dann musst du noch über den Sicherungskasten in den Innenraum gelangen, um dort einen Platz für den Schalter der LWR zu finden. Ist normal dort verbaut wo (bei mir) die Taste für´s EDC verbaut war.


    mMn ist der Aufwand sehr hoch, dafür das es sich bei dir nur um eine Übergangslösung handelt. Etwas Erfahrung bei der Autoelektrik wäre natürlich von Vorteil.
    Ich weiß ja nicht wie weit da deine Kenntnisse reichen.

  • Zum Thema Übergangslösung hast Du natürlich recht.
    Allerdings könnte es sein, dass ich es mir aufgrund der schlechten Verfügbarkeit noch überlege, doch ein Gewindefahrwerk einzubauen.
    Dafür wäre ich dann gerne gerüstet, also mit einer funktionierenden LWR.


    Auf jeden Fall weiß ich jetzt, dass die Scheinwerfer bzw. zumindest ihre Halter anders sind.


    Ich könnte ja auch den vorhandenen Kabelbaum um die Kabel für die LWR erweitern.
    Ich denke das sollte ich hinbekommen.
    Hast Du zufällig noch einen Schaltplan bzw. Erklärung parat?

  • Ich versuche heut Nachmittag noch mal ein Foto von einem Scheinwerfer ohne und mit LWR zu machen.


    Das mit dem Kabelbaum selber umfrickeln ist so ne Sache. Du musst da auf jeden Fall ein paar Kabel auftrennen und Y-Stücke verbauen. Dann noch die Kabel zum Schalter in den Innenraum ziehen.
    Durch das auftrennen baust du die mehr oder weniger wieder Fehlerquellen ein, die dich bei einem später Fehler verzweifeln lassen.

  • Meiner wurde vom Vorbesitzer im Mai in Deutschland mit nem KW vorgeführt, laut seiner Angaben haben die Prüfer den M beladen und es dann für Gut befunden! Also keine Lwr verbaut! Mehr mühe hatte er bei dem Eisenmann Race Esd, wobei ich mich nicht wundere bei dem Lochkäseblech das unter dem wärmeschutzblech hervor kahm, jetzt hab ich ne Originale für 1700.- sFr. drunter, da ich kein Schweizer Gutachten für den Eisenman bekomme!

  • So, habe jetzt gerade in meinen Papieren nachgeschaut.
    In dem alten Fahrzeugbrief ist nichts bzgl. Fahrwerk eingetragen.
    Ich habe ein Teilegutachten von H&R + ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" vom TÜV.
    Darin steht folgendes:
    "Feld 20: m. H+R Fahrwerksfedern Kennz. vo/hi 29899VA/29899HA Federnfarbe blau in Verb. m. Sachsdämpfer BMW M-Technik"


    Es wird also nichts von einer LWR erwähnt... :-/

  • Du hast schon recht, Gernot!
    Prinzipiell würde ich jetzt zunächst nichts machen und mit dem Auto nächstes Jahr zum TÜV fahren.
    Wenn ich bis dahin noch keine Nivearegulierung eingebaut habe und er die fehlende LWR bemängelt, würde ich diese nachrüsten.
    Für die KW-Fahrwerke gibt es ja soweit ich weiß diverse Unterlagen, um diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
    Das Fahrwerk, welches bei mir eingebaut ist, ist leider eher eine "zusammengeschusterte" Lösung. Wobei es sich trotzdem ganz gut fährt...


    Ich habe gerade im Teilekatalog einen Nachrüstsatz Leuchtweitenregulierung gefunden: 63129403049


    Weiß zufällig jemand, was diese beinhaltet?
    Wie von euch schon geschrieben, müsste sich der Kabelbaum von meinem M5 auch von einem Kabelbaum eines 5ers mit LWR unterscheiden.
    Allerdings kann ich im Teilekatalog den Teil des Kablebaums, welcher für die Scheinwerfer zuständig ist, gar nicht finden... :-/


    Noch etwas allgemeines:
    - Jeder Touring hatte eine Nivearegulierung serienmäßig, genau wie der M5?
    - Somit dürfte es auch keinen Touring mit LWR (serienmäßig) geben?


  • - Somit dürfte es auch keinen Touring mit LWR (serienmäßig) geben?


    Falsch!
    Alle touring außer M5, haben ab Einführung der LWR-Pflicht, auch eine LWR serienmäßig verbaut.


    Außer der M5t
    Denn der Stellpoti von der LWR kommt genau an der Stelle, wo halt der EDC-Schalter hin kommt.
    Ich denke daher ist der M5t eine Ausnahme.


    Habe das Ganze nie hinterfragt.
    Getreu dem Motto: Was nich verbaut ist, geht auch nicht kaputt.


    Gruß
    Carsten.


    PS
    Fahre nicht zum TüV....
    Nim ne freie Werkstatt und ab dafür.

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