Hallo zusammen,
ich habe mittels der Suche leider nichts Brauchbares gefunden, deshalb meine Frage an alle:
Gibt es eine tatsächliche (also nicht nur behauptete; bzw faktische, falls man ein Auto zugelassen bekommen möchte) Rechtsgrundlage, daß die Sachbearbeiter der Zulassungsstelle fremdes Eigentum, also den Original - Fahrzeugbrief, zerstören und "ungültig" machen?
Mit dem "neuen" eu-Blatt kann nicht einmal mehr das Eigentum nachgewiesen werden, was erst bei genauem Hinblicken klar wird. Ist das nicht fast schon eine potentielle Enteignung?
Hat jemand schon einmal dagegen geklagt, vielleicht sogar erfolgreich?
Könnte dadurch der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein?
Kennt Ihr Präzedenzfälle, wie ein Auto unter Erhalt des Original-Fahrzeugbriefes angemeldet werden kann, mit dem eu-Ding vielleicht als Zusatz?
Vielen Dank in der Hoffnung auf Hinweise.
LG
Harald_S