Entwertung Fahrzeugbrief

  • Hallo zusammen,


    ich habe mittels der Suche leider nichts Brauchbares gefunden, deshalb meine Frage an alle:


    Gibt es eine tatsächliche (also nicht nur behauptete; bzw faktische, falls man ein Auto zugelassen bekommen möchte) Rechtsgrundlage, daß die Sachbearbeiter der Zulassungsstelle fremdes Eigentum, also den Original - Fahrzeugbrief, zerstören und "ungültig" machen?


    Mit dem "neuen" eu-Blatt kann nicht einmal mehr das Eigentum nachgewiesen werden, was erst bei genauem Hinblicken klar wird. Ist das nicht fast schon eine potentielle Enteignung?


    Hat jemand schon einmal dagegen geklagt, vielleicht sogar erfolgreich?
    Könnte dadurch der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein?
    Kennt Ihr Präzedenzfälle, wie ein Auto unter Erhalt des Original-Fahrzeugbriefes angemeldet werden kann, mit dem eu-Ding vielleicht als Zusatz?


    Vielen Dank in der Hoffnung auf Hinweise.


    LG
    Harald_S

  • Wo ist denn das Problem?
    Der Fahrzeug-Brief wird faktisch entwertet aber er bleibt dein Eigentum. Die Historie zum Fahrzeug ist daher vorweisbar.


    Die Gesetzgebung ist nicht schön, aber doch wahrlich kein Grund gleich zu klagen.

  • Hallo Nico/L.E.,


    es geht mir nicht primär darum, zu klagen, sondern darum, mein Eigentum (Fahrzeugbrief) unversehrt zu erhalten. Das Thema betrifft ja im Prinzip sehr viele.
    Leider kann m.E. mittlerweile im Allgemeinen nicht mehr davon ausgegangen werden, daß die Gesetzgebung sich auch an Recht und Gesetz hält.
    Ich weiß, daß mag jetzt ziemlich extrem klingen, betrifft sicherlich immer "einzelne Punkte", die erst einmal praktiziert werden, ohne Rücksicht auf Gesetzte etc., bis einigen Leuten "der Kragen platzt" und das ganze gerichtlich geklärt wird, evtl auch im Vergleich.
    Ein konkretes Beispiel diesbezüglich: Anfangs wurden zumindest hier bei uns in Hessen auch im Zuge von Ummeldungen die originalen Fahrzeugbriefe einfach eingezogen und gegen die "neuen" getauscht. Auch auf Verlangen erhielt man sein Eigentum nicht zurück ... Antwort auf die Frage nach Rechtsgrundlage ... -> Fehlanzeige


    Solange bis genügend Leute geklagt hatten.

    Jetzt erhält man wenigstens den entwerteten Brief wieder, dennoch ist der "Original" Fahrzeugbrief nicht vergleichbar mit der "Zulassungsbescheinigung II". Letztere begründet KEIN Eigentum am Fahrzeug!!!! Das steht ausdrücklich, allerdings leicht übersehbar, gleich im unteren Teil des oberen Drittels der ersten Seite.
    Auf die Frage, wie das Eigentum jetzt nachweisbar ist, habe ich von den Sachbearbeitern nur offenbar auswendig nachgeplapperten Unsinn erhalten. Auf Hinterfragen des Ganzen wurde letztlich nur auf Befehle (Arbeitsanweisungen) verwiesen, so daß ich erst einmal annehmen muß, daß es da möglicherweise gar keine wasserdichte Rechtsgrundlage gibt.
    Ich bin kein Rechtsanwalt, der das zeitnah beurteilen könnte, habe aber Hoffnung, daß der ein oder andere sich da vielleicht auskennt oder das auch schon einmal selbst prüfen konnte oder mit seinen Erfahrungen zu diesem Thema weiter helfen kann.


    Vielleicht wird das jetzt etwas verständlich
    In diesem Sinne hoffe ich auf viele Hinweise, ob bzw. was man gegen diese Sachbeschädigung von seinem Eigentum tun kann; vielleicht ohne den Klageweg...


    Grüße,
    Harald

  • Der alte KFZ-Brief ist auch kein Eigentumsnachweis, insofern hat sich an dieser Stelle nichts geändert, ausser das es auf dem Papier jetzt auch draufsteht.


    Wie Du das Eigentum sonst nachweist? Wie sonst auch, per Kaufvertrag.


    Wenn Du wirkliches Interesse an der Rechtslage hast, würde ich Dir empfehlen Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der muss dann für seine Aussage auch einstehen (und Du für diesen Service auch bezahlen).


    Grüssle



    Mad

  • Mad1980:
    ich hatte durch meine Fragestellung die Hoffnung, brauchbare Informationen darüber zu erhalten, ob es faktisch von Nutzen sein kann, ggf weitere Schritte vorzunehmen. Es ging mir an dieser Stelle gar nicht um eine Rechtsberatung, die privat, soweit ich weiß, auch gar nicht zulässig ist.


    Ich halte es nicht unbedingt für zielführend, einfach so im Voraus "ins blaue" einen Anwalt beauftragen, um dann evtl. zu erfahren : "keine Chance" oder noch schlimmer: "Chancen ~xx%; Klage auf meine Verantwortung", klar; falls dann aber die Klage abgewiesen werden würden, hätte ich also gleichzeitig mehrfach in die sog. Schüssel gegriffen.


    Ideal wäre, jemand hätte das schon mal erfolgreich durchgesetzt. Darauf könnte jeder Interssierte aufbauen. Da gibt es aber offenbar kein allgemeines Interesse.


    Danke trotzdem.



    Grüße
    harald

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