probleme nach umzug mit M5 von der schweiz nach deutschland

  • ich machs kurz :drink:


    ich habe meinen m5 letzte woche von der schweiz nach deutschland überführt und verzollt - transport und zoll waren absolut kein problem .
    in deutschland habe ich mir eine 5 tage kurzzeitzulassung geholt und ab zum tüv zur "vollabnahme §21" ( mein auto hat im oktober 2008 erst frisch MFK bekommen un wurde seit dem keinen 1000KM gefahren) so dachte ich wird die abnahme durch den deutschen tüv (seufzz) kein problem sein .


    am freitag zum ersten mal meinen emmy beim tüv vorgestellt ( des prüfers erste worte : "der heckspoiler ist nicht original" ich sofort gedacht: "hier bist du aber sowas von falsch ....... ") jedenfals hat es der gute mann nicht geschafft eine abe nr. für mein auto zu finden - ich wieder ohne prüfung vom tüv weggefahren und ab zum nächsten bmw händler und nach einer abe bzw. CoC bescheinigung für mein auto gefragt -> wenden sie sich bitte an die kundenbetreuung von bmw - kleiner ausdruck mit den tel + fax nummern und der email adresse "kundenbetreuung@bmw.de " bekommen - ich nach hause und eine email geschrieben und den fall kurz geschildert antwort kam prombt am nächstebn tag ( samstag ) :
    "vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.08.2009.


    Gerne senden wir Ihnen die Ausstattungsliste Ihres BMW M5 ab Werk als PDF im Anhang dieser E-Mail zu.


    Wegen der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) wenden Sie sich bitte an einen BMW Vertragshändler oder eine BMW Niederlassung in Ihrer Nähe. Dort wird man Ihnen gerne weiter helfen.


    Es freut uns sehr, wenn wir Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten und wünschen Ihnen stets eine gute und sichere Fahrt mit Ihrem BMW M5.


    Mit freundlichen Grüßen
    BMW Kundenbetreuung "


    prima dachte ich - also heute wieder zum freundlichen und nach den nötigen papieren gefragt - worauf mir versichert wurde das ich in 5 tagen alles was ich brauche bekomme - kam dann diese email :


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    die von Ihnen gewünschte EG-Übereinstimmungsbescheinigung können wir
    leider nicht ausstellen, da das Fahrzeug noch nach der Allgemeinen
    Betriebserlaubnis (= ABE) genehmigt wurde.
    Die Bescheinigung kann jedoch nur für Fahrzeuge ausgestellt werden, die der
    EG-Betriebserlaubnis (ab MJ 1996)
    unterliegen.
    Die Zulassung in einem U-Land muss in diesem Fall noch mit der nationalen
    Betriebserlaubnis nach dem bis 1996 gültigen Verfahren des



    Mit freundlichen Grüßen


    CoC Hotline"


    zwischendurch war ich schon wieder bei einem anderen tvü ( hessen) wo ich endlich einen prüfer gefunden habe der die m-ness hat und der sich auskennt - der hat mir dann auch gleich gesagt das es erst ab 1996 CoC bescheinigungen gibt ( meiner ist 07.1994 )
    was er zum prüfen brauche wäre ein vordruck wo standgeräusch usw. aufgelistet sind - hat jemand erfahrungen in so einer sache ? was brauch ich den nun wirklich ? meine 5 tage zulassung läuft morgen 24 uhr aus *grrrrr*


    P.s Was mir aus münchen geschickt wurde ist meine SA liste und da steht mein auto nicht mit 240 schweizer KW sondern mit 255^^ deutschen KW ( siehe anhang )

  • Ich hab auch mal nach den Papieren eines 90er M5 aus der Schweiz nach Deutschland gefragt.. keine Ahnung, an wen ich mich da gewandt hab, habs letztendlich auch nicht gebraucht, weil ich das Auto nicht gebraucht hab.
    Jedenfalls haben mir die Leute die allgemeine ABE des M5 zugeschickt.
    ABE F022 ist das. Wenn Du willst, dann such ich sie und häng sie als Anhang an.



    Hab schnell gekuckt


    Hier hab ich Dir die ABE hochgeladen:
    http://muh.bplaced.net/autos/abe_m5/PMUC20488s0554_000.pdf


    Hoffe, es ist Dir irgendwie behilflich.

  • Tut mir leid, was anderes hab ich leider nicht,
    da es sich in meinem Fall eben um einen 3,6 5Gang handelte.


    Die eMail, die ich bekommen habe, habe ich Dir ja schon im obigen Beitrag angehängt, welche ja aussagt, dass man anhand der ABE das Fahrzeug zulassen kann.


    Angefragt habe ich bei:
    coc.hotline@bmw.de


    Ob Du da allerdings binnen 24 Stunden eine ABE für Dein Fahrzeug bekommst, wage ich zu bezweifeln. Eventuell kannst Du soetwas auch beim KBA(Kraftfahrtbundesamt) anfragen, damit die Leute von da Dir die ABE zufaxen - das weiss ich aber nicht.

  • das habe ich schon gemacht ( nachdem gleich mal unterstellt wurde das der heckspoiler nicht original ab werk ist *patsch*) - der prüfer, der m-techniker ist hat mir erklärt das er die daten für z.b. standgeräusch usw. haben muss um mir neue papiere auszustellen - ausserdem hat mein auto keine leuchtweiten regulierung - dafür brauche ich auch noch eine ausnahmegenehmigung.


    neuste mail :


    "Hallo ->e34-touring ,
    das Datenblatt habe ich bekommen. Ich kann Ihnen leider keine Bescheinigung
    oder ein Schriftstück zukommen lassen. Dazu haben wir keine Befugniss. Dies
    müsste , meiner Meinung nach, der Tüv erledigen."


    ich dreh bald im roten .... :ARGH:

  • Zitat von ->e34-touring

    das habe ich schon gemacht ( nachdem gleich mal unterstellt wurde das der heckspoiler nicht original ab werk ist *patsch*) - der prüfer, der m-techniker ist hat mir erklärt das er die daten für z.b. standgeräusch usw. haben muss um mir neue papiere auszustellen - ausserdem hat mein auto keine leuchtweiten regulierung - dafür brauche ich auch noch eine ausnahmegenehmigung.


    Die LWR brauchst Du nicht - schließlich hast Du eine Niveauregulierung! Würde Dir denn eine Kopie der Papiere eines 95er MY weiterhelfen?


    Konstantin

  • ich bräuchte von einer limo mit 3,8l 6 gang und 18" rädern - an meinem auto ist alles wie bei werksauslieferung - bis auf das radio und die lautsprecher.


    die tüvler wollen alle eine bestätigung das mein auto technisch gleich denen m5´s die es in deutschland gab ab 05/94


    mich wundert es jetzt etwas das hier ford t modelle mit v8 motoren rumfahren dürfen ...

  • Zitat von ->e34-touring

    schon mal richtig klasse - nur meiner ist ein 3,8er mit 6 gang :confused:


    und an alle schweizer : diese autos haben nichts auf schweizer strassen verloren - zuhause in deutschland geht den autos das herz auf ! und ihr leben beginnt noch mal neu !



    Hallo wieso haben m5 auf schweizer Strassen nichts verloren???
    Wieso geht ihnen das Herz in Deutschland erst auf???????

  • Zitat von ->e34-touring

    ich bräuchte von einer limo mit 3,8l 6 gang und 18" rädern - an meinem auto ist alles wie bei werksauslieferung - bis auf das radio und die lautsprecher.


    Falls Du da noch was brauchst (Brief oder Zulassungbescheinigung), kannst ja ne PN schicken.

  • eben noch ne mail von BMW bekommen :


    "Sehr geehrter ->e34-toruing,


    vielen Dank für ihre E-Mail vom 15.08.2009.


    Gerne haben wir Ihre Anfrage erneut überprüft und teilen Ihnen mit, dass bei älteren Fahrzeugen Sie sich an den zuständigen Importeur wenden können und diesen um Unterstützung in dem Sachverhalt bitten.


    Die BMW AG in München kann hier keine Hilfestellung geben, da uns die jeweiligen nationalen Zulassungsauflagen nicht bekannt sind."


    ???????? komisch

  • komisch is das schon, zumal es den M5 ja auch in D gibt


    wir hatten vor ein paar Jahren einen 320IS in D zugelassen
    war überhaupt kein Problem, von BMW ein Datenblatt von diesem
    Fahrzeug besorgt und ab zum Tüv §21 gemacht und fertig wars


    in kenn die Kundenbetreuung hilfsbereiter, Schade das dies anscheinend
    nimmer der Fall is

  • Zitat von M_FIVE

    Hi


    was brauchst du jetzt alles nochmal an ABES ?


    also als erstes schon mal die für das auto - diese abe hat die nummer
    "F022" und/oder ein "datenblatt" vom 6gang m5 mit 18"para´s und 4 k bremse


    Zitat von M_FIVE


    Steht auf deinem Heckspoiler ne KBA Nr drauf ? Ich kann dann nochmal schauen ob ich was finde.


    bestimmt (es ist der originale)- komme aber eben nicht an das auto weil es in deutschland steht und ich in zürich am arbeiten bin ...


    die unterstützung von bmw ist gleich null - das enttäuscht mich sehr - vermutlich bauen die schon stellen ab beim service - weil sie ja keine autos mehr an den mann kriegen :burn:


    hätten mal auf mich hören sollen - habe gleich gesagt wird der 5er grand tourissmo gebaut ist das der tot der firma :!:

  • den begriff datenblatt hatte der 2te tüv prüfer bei dem ich war benutzt - als ich ihn frage was das genau ist , meinte er da stehen eben alle zulassungs relevanten daten wie standgeräusch usw drin. diese daten würden zum ausstellen meiner neuen papiere gebraucht ...


    einen deutschen brief von einem 6gang m5 habe schon !! danke nochmal !!

  • Vielleicht ist das Problem nur nicht richtig verstanden worden.


    Es ist grundsätzlich ein verwaltungsrechtliches Problem.
    Es ist ein Importfahrzeug, für das es keine COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) gibt. Deswegen muß für das Fahrzeug eine EBE (nationale Einzelbetriebserlaubnis) erteilt werden.


    Dazu muß das Gutachten nach § 21 StVZO angefertigt werden, in dem der a.a.S. das Fahrzeug richtig beschreibt und bescheinigt, daß es den geltenden Vorschriften entspricht. Dazu wird der a.a.S. wohl die ABE F022 (aber mit den Nachträgen für nach 04/1994) heranziehen. Wo er die herbekommt, sollte eigentlich sein Problem sein, oder ?


    Weiterhin braucht man eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers (als Genehmigungsinhaber der ABE F022) gemäß Muster 2d (§ 20 StVZO). Diese Datenbestätigung enthält die erweiterten Fahrzeugdaten, die dann in den Computer der Zulassungsbehörde eingetippt werden. Diese Datenbestätigung würde ich mir von einem Händler besorgen, nicht über die Kundenbetreuung.



    Trotz all dem kann es dann immer noch Probleme geben ... und zwar mit der Schadstoffschlüsselnummer. Da es eine schweizer Ausführung ist. Hier könnte man ggf. mit der Umrüstung auf D-Ausführung (Krümmer, Kat, Ansaugung, DME) argumentieren.

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