ich machs kurz
ich habe meinen m5 letzte woche von der schweiz nach deutschland überführt und verzollt - transport und zoll waren absolut kein problem .
in deutschland habe ich mir eine 5 tage kurzzeitzulassung geholt und ab zum tüv zur "vollabnahme §21" ( mein auto hat im oktober 2008 erst frisch MFK bekommen un wurde seit dem keinen 1000KM gefahren) so dachte ich wird die abnahme durch den deutschen tüv (seufzz) kein problem sein .
am freitag zum ersten mal meinen emmy beim tüv vorgestellt ( des prüfers erste worte : "der heckspoiler ist nicht original" ich sofort gedacht: "hier bist du aber sowas von falsch ....... ") jedenfals hat es der gute mann nicht geschafft eine abe nr. für mein auto zu finden - ich wieder ohne prüfung vom tüv weggefahren und ab zum nächsten bmw händler und nach einer abe bzw. CoC bescheinigung für mein auto gefragt -> wenden sie sich bitte an die kundenbetreuung von bmw - kleiner ausdruck mit den tel + fax nummern und der email adresse "kundenbetreuung@bmw.de " bekommen - ich nach hause und eine email geschrieben und den fall kurz geschildert antwort kam prombt am nächstebn tag ( samstag ) :
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.08.2009.
Gerne senden wir Ihnen die Ausstattungsliste Ihres BMW M5 ab Werk als PDF im Anhang dieser E-Mail zu.
Wegen der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) wenden Sie sich bitte an einen BMW Vertragshändler oder eine BMW Niederlassung in Ihrer Nähe. Dort wird man Ihnen gerne weiter helfen.
Es freut uns sehr, wenn wir Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten und wünschen Ihnen stets eine gute und sichere Fahrt mit Ihrem BMW M5.
Mit freundlichen Grüßen
BMW Kundenbetreuung "
prima dachte ich - also heute wieder zum freundlichen und nach den nötigen papieren gefragt - worauf mir versichert wurde das ich in 5 tagen alles was ich brauche bekomme - kam dann diese email :
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen gewünschte EG-Übereinstimmungsbescheinigung können wir
leider nicht ausstellen, da das Fahrzeug noch nach der Allgemeinen
Betriebserlaubnis (= ABE) genehmigt wurde.
Die Bescheinigung kann jedoch nur für Fahrzeuge ausgestellt werden, die der
EG-Betriebserlaubnis (ab MJ 1996)
unterliegen.
Die Zulassung in einem U-Land muss in diesem Fall noch mit der nationalen
Betriebserlaubnis nach dem bis 1996 gültigen Verfahren des
Mit freundlichen Grüßen
CoC Hotline"
zwischendurch war ich schon wieder bei einem anderen tvü ( hessen) wo ich endlich einen prüfer gefunden habe der die m-ness hat und der sich auskennt - der hat mir dann auch gleich gesagt das es erst ab 1996 CoC bescheinigungen gibt ( meiner ist 07.1994 )
was er zum prüfen brauche wäre ein vordruck wo standgeräusch usw. aufgelistet sind - hat jemand erfahrungen in so einer sache ? was brauch ich den nun wirklich ? meine 5 tage zulassung läuft morgen 24 uhr aus *grrrrr*
P.s Was mir aus münchen geschickt wurde ist meine SA liste und da steht mein auto nicht mit 240 schweizer KW sondern mit 255^^ deutschen KW ( siehe anhang )