probleme nach umzug mit M5 von der schweiz nach deutschland

  • Zitat von Ralvieh

    Diese Datenbestätigung würde ich mir von einem Händler besorgen, nicht über die Kundenbetreuung.


    diese db ist heute angekommen - und zwar von der kundenbetreuung aber über einen händler - leider bin ich zur zeit nicht in deutschland und kann mir den wisch nicht gleich abholen .... mein m5 ist schon eingelagert weil ich mit einer schellen lösung nicht mehr gerechnet habe ...

  • also ich muss das nochmal richtig stellen - am 08.10.2009 war der wisch dann wirklich in meinen händen ^^ !!!... sieht alles gut aus war auch nicht ganz billig ( siehe seite 2 ) - habe nur noch ein problem mit der felgen/reifen grösse (seite 1 ganz unten) denn das auto hat 245/40 18 ringsrum mit 8+9x18 m paralel felgen ...

  • 142,80 € ... halt die Esse fest :eek: ... zumal die Datenbestätigung nicht mal dem Muster 2d (§ 20 StVZO) entspricht (so wie ich das Muster interpretiere).



    Ich wollte diese Datenbestätigung auch. Direkt über die Kundenbetreuung. Nach 3 Wochen wurde ich dann (nicht zum ersten Male) angerufen, es ginge nur über einen Händler, weil der Vorgang Kosten verursacht.


    Letzten Endes bin ich ohne Datenbestätigung zur Dekra und habe einen "Vorcheck" für eine Gutachten nach §21 StVZO machen lassen. Kostete nichts. Auf der Suche nach den benötigten Fahrzeugdaten habe ich dem Prüfer dann die HSN 0575 und die TSN 306 genannt. Diese Daten sind im Sytsem hinterlegt, er hat den Datensatz einfach in das Gutachten kopiert und sich davon überzeugt, das alle Angaben auch übereinstimmen (soweit möglich). Die bereits ausgebaute Rücksitzbank und Gurte mußte ich zur Prüfung wieder einbauen, ansonsten war ihm eigentlich alles Paletti. Eine Woche später bin ich dann nochmal hin, zur eigentlichen Begutachtung, war in 10 Minuten alles gegessen.


    Fazit: Es kommt wirklich auf den Prüfer an. Und auf einen selbst, wie man mit dem Prüfer kommuniziert.

  • nichts ist einfach im leben schon gar nicht eine §21 abnahme für ein aus der schweiz importiertes auto im bundesland hessen !


    ich bin frohen mutes, mit allen unterlagen die ich nun gesammelt habe , zum tüv hessen um einen "dokumenten check" durchzuführen .
    nach kurzem gespräch mit einem prüfingenieur in dem ich mein anliegen geschildert habe sagte dieser mir , daß es aktuell wieder eine änderung für die prüfung eines solchen autos gibt .


    es wird nun zu jeder im auto verbauten komponente ( bremse, airbag , fenstergles etc. ) die entsprechende EG prüf norm bzw. die bescheinigung vom hersteller ,daß das fahrzeug diesen entspricht, benötigt ( siehe anlage) ....


    ich komme mir so langsam ziemlich verarscht vor - und werde die abnahme in einem anderen bundesland durchführen lassen .... aber nicht vor 2010 ! habe keinen bock mehr dieses jahr - und der bock steht schon fein eingelagert ...

  • Ich würde sagen, da hast du einen "total genialen" Prüfer erwischt :eek:


    Ein Gutachten nach § 13 EG-FGV ist nur bei NEUFAHRZEUGEN zu erstellen, zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis.


    Gerne darfst du selbst auch dazu lesen, was die Zulassungsbehörden (die letzlich entscheiden) dazu veröffentlichen:


    Thüringen (Jena)


    Hessen (Marburg Biedenkopf)



    Und wenn so ein Prüfer mal logisch denken würde ... ein Fahrzeug welches vor 1995 hergestellt wurde, als es die EG-Betriebserlaubnisse mit all ihren (in deinem Formular da) Normen noch nicht gab ... wie soll denn da ein Fahrzeughersteller bescheinigen können, das dieses und jenes nach der EG-Norm gebaut sei ?


    Mein Tipp: Geh auf die Zulassungsstelle, wo du letztlich zulassen willst. Gehe dort zum Vorsteher und trage dein Anliegen vor (das darfst du, ist dein Recht). Und lasse dir von ihm exakt eine Person in seinem Entscheidungsbereich nennen, die dir eine verbindliche Antwort auf die Frage geben darf (und kann, weil geschult), was du alles an Papieren vorlegen mußt und wie du diese beschaffen kannst. Am besten schriftlich formulieren lassen.



    Meine Meinung zum Ablauf:


    - Datenbestätigung BMW (für die gutachterliche Tätigkeit des Prüfers nach § 21 StVZO)
    - Gutachten nach § 21 StVZO
    - AU
    - Kaufvertrag
    - ggf. Registerauskunft (KBA oder andere wegen Diebstahl ?)
    - Zollnachweis


    Im Rahmen der Begutachtung muß das Fahrzeug dann natürlich sowohl der Datenbestätigung als auch den geltenden nationalen Vorschriften entsprechen. Wenn also Veränderungen am Auslieferungszustand vorgenommen wurden, sind diese zu begutachten und entsprechend als technische Änderung per Einzelabnahme zu genehmigen.


    Beispiel: Es ist das EDC-Fahrwerk rausgeflogen und ein Gewindefahrwerk eingebaut worden


    - Gutachten für Gewindefahrwerk muß vorliegen
    - Leuchtweitenregulierung muß nachgerüstet sein

  • Zitat von ->e34-touring

    also ich muss das nochmal richtig stellen - am 08.10.2009 war der wisch dann wirklich in meinen händen ^^ !!!... sieht alles gut aus war auch nicht ganz billig ( siehe seite 2 ) - habe nur noch ein problem mit der felgen/reifen grösse (seite 1 ganz unten) denn das auto hat 245/40 18 ringsrum mit 8+9x18 m paralel felgen ...



    Interessant auch, das die Motorleistung in diesem Datenblatt mit 255kW/ 347PS angegeben ist. Dabei muss seit 1993 statt der alten DIN Norm die neue ECE Norm genommen werden.
    Insofern ist dieses Datenblatt fuer ein 1995er M5 noch nicht mal ECE Norm gerecht!

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